Freitag, 24. Juli 2026

EEG-Novelle 2016Eilige Verabschiedung

[07.07.2016] Bereits am Mittwoch hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie die EEG-Novelle 2016 verabschiedet. Jetzt muss nur noch der Bundestag am Freitag abstimmen.
Am 08. Juli2016 09:00 Uhr berät der Bundestag abschließend über die EEG-Novelle 2016. Die Debatte kann live im Parlamentsfernsehen verfolgt werden.

Am 08. Juli2016 09:00 Uhr berät der Bundestag abschließend über die EEG-Novelle 2016. Die Debatte kann live im Parlamentsfernsehen verfolgt werden.

(Bildquelle: momosu  / pixelio.de)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 6. Juli 2016, die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Novelle 2016 verabschiedet. Am Freitag, den 08. Juli 2016, wird der Bundestag ab 09:00 Uhr eine Stunde lang abschließend beraten und abstimmen. Laut einer Meldung des Deutschen Bundestages hatten die Koalitionsfraktionen vor der Sitzung am Mittwoch zahlreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen. Die Oppositionsparteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten allerdings die Teilnahme an der Abstimmung und der Abstimmung über den Änderungsantrag abgelehnt. Als Grund führten sie die zu kurzfristige Vorlage des EEG-Änderungspakets an. Mehrere von der Opposition vorgelegte Änderungsanträge und Entschließungsanträge seien von der Koalitionsmehrheit abgelehnt worden. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, das EEG habe die erneuerbaren Energien nach vorne gebracht, aber mit der Festförderung sei das System zu einem „Selbstbedienungsladen“ geworden. Mit der EEG-Novelle 2016 sei von nun an eine präzise Mengensteuerung durch Ausschreibungen im Wettbewerb möglich. Die SPD-Fraktion sieht in der Novelle eine Antwort auf das Problemfeld Netzausbau. Die Möglichkeiten zur Beteiligung von Bürgerenergiegesellschaften und Kommunen an Energieprojekten sei verbessert worden. Auch Mieterstrommodelle in urbanen Zentren würden jetzt möglich werden. Die Oppositionsfraktion hingegen bezeichneten es als eine absolute Missachtung der Opposition, einen Änderungsantrag mit 412 Seiten eine Stunde vor Sitzungsbeginn vorzulegen. Der Wechsel zu den Ausschreibungen sei der falsche Weg, die Klimaschutzziele würden so nicht erreicht.





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