Mittwoch, 9. September 2026

BundesumweltministeriumEnergiewende naturverträglich möglich

[27.06.2017] Bundesumweltministerin Barabara Hendricks hat jetzt fünf Punkte für eine naturverträgliche erneuerbare Energieversorgung in Deutschland vorgestellt.
Fünf Leitlinien müssen für eine komplett erneuerbare Energieversorgung im Einklang mit der Natur berücksichtigt werden.

Fünf Leitlinien müssen für eine komplett erneuerbare Energieversorgung im Einklang mit der Natur berücksichtigt werden.

v.l.: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks; Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz; Prof. Dr. Christina von Haaren, Leibniz Universität Hannover

(Bildquelle: BMUB/Thomas Trutschel)

Eine komplett erneuerbare Energieversorgung in Deutschland ist bis 2050 im Einklang mit der Natur möglich. Wie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesumweltministerium (BMUB) melden, müssen dazu fünf Leitlinien beachtet werden. Diese stellte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) am Freitag vergangener Woche (23. Juni 2017) in Berlin vor.
Zentrale Elemente sind ambitionierte Energieeffizienzmaßnahmen und ein stärkerer Ausbau gebäudenaher Anlagen wie Solarmodule auf Dächern und Fassaden oder Wärmepumpen. „Effizienz ist die Grundlage“, strich die Bundesumweltministerin heraus. Nur so könnten Kosten gedämpft und der Umbau der Energieversorgung erleichtert werden. Außerdem sei der Energieertrag auf dem Dach viermal höher als auf dem Feld, so die Ministerin.
Weitere Elemente eines naturverträglichen Ausbaus erneuerbarer Energien sind ein schonender und standortoptimierter Ausbau der Windenergie an Land und auf See, die Gewinnung von Biomasse aus Rest- und Abfallstoffen sowie eine naturverträgliche Nutzung der Wasserkraft, betonte Hendricks. Bereits heute würden diese Leitlinien zunehmend berücksichtigt, sie müssten jedoch politisch noch stärker verankert werden.
So seien etwa Windkraft- und Photovoltaikanlagen gut für die saubere Stromgewinnung, sie verbrauchten aber bislang unverbaute Flächen und beeinträchtigten Lebensräume von Flora und Fauna. Als standortoptimierte Beispiele nannte die Ministerin besonders leise Windräder in der Nordsee zum Schutz der Schweinswale oder sich selbständig abschaltende Windräder bei Vogelzug.
Da Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft zunehmend als Rohstoff für andere Wirtschaftszweige benötigt werde, plädierte Hendricks dafür, Biomasse erst am Ende der Verwertbarkeit, nämlich als Rest- und Abfallstoff, bei der Energieerzeugung einzusetzen. Und auch die Wasserkraft müsse zukünftig klimasicher sein, sonst könnten sich Wasserkraftwerke angesichts knapperer Niederschläge als teure Fehlinvestition erweisen
Die fünf Leitlinien sind das Ergebnis der BfN-Forschungsarbeiten zum Thema Naturschutz und Erneuerbare Energien. BfN-Präsidentin Beate Jessel sagte: „Eine naturverträgliche Energieversorgung 2050 ist möglich, erfordert allerdings große Kraftanstrengungen. Mit den Weichenstellungen für 2050 muss daher schon heute begonnen werden.“
Die Ergebnisse wurden am Freitag auf einer Tagung im Bundesumweltministerium in Berlin zur Naturverträglichen Energiewende 2050 vorgestellt. Hier stellten auch Wissenschaftler vom Insitut für Umweltplanung der Universität Hannover ihre Studienergebnisse vor, die sie im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUB) und des BfN erarbeitet hatten. Sie zeigen, unter welchen Bedingungen eine naturverträgliche Energieversorgung bis 2050 möglich ist. Dazu leiten sie aus vom Jahr 2050 rückblickenden Szenarien Handlungsoptionen zur Vollendung der Energiewende ab.





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