[27.3.2015] Die Bundesregierung will die Planungsprozesse beim Strom- und Gasnetz nachvollziehbarer machen und weitere Kriterien für eine Teilerdverkabelung zulassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde verabschiedet.
Der Zeitraum der Netzentwicklungsplanung wird von bisher einem Jahr auf zwei Jahre verlängert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Die Bundesregierung begründet die Änderung damit, mehr Transparenz schaffen zu wollen. Das bisherige mehrstufige System der Bedarfsplanung im Strombereich mit einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung habe sich bewährt. Allerdings habe der jährliche Prozess dazu geführt, dass sich einzelne Planungsprozesse überlappen. Für die Beteiligten sei teilweise nur schwer nachvollziehbar, welcher Trassenabschnitt gerade diskutiert wird. Damit gerate das Ziel in Gefahr, eine Netzentwicklungsplanung zu schaffen, die von einer breiten Basis nachvollzogen und mitgetragen wird. Deshalb verlängere der neue Gesetzentwurf den Planungsprozess sowohl im Strom- als auch im Gasbereich auf zwei Jahre. Für die dazwischen liegenden Jahre will die Bundesregierung Umsetzungsberichte einführen. Damit soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) überprüfen, ob die notwendigen Investitionen aus dem vorangehenden Netzentwicklungsplan umgesetzt sind.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, in begrenztem Umfang weitere Teilerdverkabelungen zu ermöglichen. Bislang gibt es laut der Meldung im Energieleitungsausbaugesetz vier Pilotvorhaben für eine teilweise Erdverkabelung auf Höchstspannungsebene. Bei diesen Pilotvorhaben wird in Teilabschnitten getestet, was wirtschaftlich und technisch möglich ist. Die Änderungen im Gesetzentwurf zielen darauf ab, die Erdverkabelung dort, wo es möglich ist, zu erleichtern. Das Gesetz erweitert dazu die Kriterien für eine Erdverkabelung. Künftig können beispielsweise Erdkabel zur Berücksichtigung bestimmter Belange des Naturschutzes vorgesehen werden. Um diese Kriterien besser erproben zu können, werden vier neue Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung aufgenommen.
(ma)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (PDF, 242,9 KB) (Deep Link)
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