[15.10.2015] Auf dem KWK-Kongress des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) in Berlin wurde Kritik am Referentenentwurf zum Strommarktgesetz sowie an der Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzesnovelle laut.
Am 13. und 14. Oktober 2015 hat der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) in Berlin-Steglitz den siebten branchenübergreifenden KWK-Kongress mit dem Thema „Wärmewende mit KWK – Technik und Dienstleistung für Flexibilität und Effizienz im neuen Energiemarktdesign“ ausgerichtet. Auf der Veranstaltung standen laut einer Verbandsmeldung sowohl das neue Strommarktgesetz als auch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG 2016) in der Kritik. So wurde am Referentenentwurf zum Strommarktgesetz die fehlende Gleichstellung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie der Wegfall der vermiedenen Nutzungsentgelte (vNNE) bemängelt. B.KWK-Präsident Berthold Müller-Urlaub sagte: „Die KWK muss im Gesetz benannt werden, da sie zu einer Erhöhung der volkswirtschaftlichen Effizienz beiträgt und die Versorgungssicherheit gewährt.“ Auch die Änderungen im neuen KWK-Gesetz wurden viel diskutiert. So tritt der Verband für die Erhaltung des ursprünglichen Ausbauziels für KWK-Anlagen mit einem Anteil von 25 Prozent an der gesamten Stromerzeugung ein. Diese Notwendigkeit ergebe sich allein aus dem benötigen Backup für die volatile Stromproduktion aus den erneuerbaren Energien Wind und Sonne. Fällt dieses Ziel weg, drohe der KWK-Ausbau zu stagnieren. Zudem beanstandete B.KWK-Präsident Müller-Urlaub den Wegfall des Zuschlags für eigengenutzten KWK-Strom für weite Anlagenbereiche. Ohne den Zuschlag verschlechtere sich nicht nur die Wirtschaftlichkeit von Anlagen mit eigengenutztem Strom, sondern es werde generell der Anreiz für eine lastnahe Stromerzeugung gemindert. Den Beitrag der dezentralen KWK zur Minderung des notwendigen Netzausbaus und die Rolle von KWK im Wärmemarkt sieht Müller-Urlaub nicht ausreichend gewürdigt.
Des Weiteren präsentierte der B.KWK-Präsident ein vom Bundesverband neu entwickeltes Gütesiegel für KWK-Strom mit dem Namen „Der blaue Strom“. Das Label kann bereits für nachweislich hocheffiziente Anlagen im Sinne des Kraft-Wärm-Kopplungsgesetzes beim B.KWK beantragt werden. Ziel ist es, dem blauen KWK-Strom als Alternative zum grünen Strom künftig ein Gesicht zu geben.
(me)
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