[31.10.2016] Bioenergie hat trotz EEG 2017 eine Zukunftsperspektive. Davon ist der rheinland-pfälzische Energiestaatssekretär Thomas Griese überzeugt.
„Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 bietet den Betreibern von Biogasanlagen bei aller Kritik eine Zukunftsperspektive.“ Diese Auffassung vertrat der rheinland-pfälzische Energiestaatssekretär Thomas Griese auf der Veranstaltung „Das EEG 2017 – Wie sieht die Biogasanlage 2020+ aus?“, die vergangene Woche (28. Oktober 2016) in Reinsfeld (Landkreis Trier-Saarburg) stattfand. Die Anlagen könnten durch den Verkauf von Wärme und Regelenergie ins öffentliche Netz zusätzlich Einnahmen erzielen und sich insbesondere der Verwertung von Rest- und Abfallstoffen zuwenden. Als Positivbeispiele nannte Griese den Energiepark der Stadtwerke Pirmasens (
wir berichteten) sowie die energieneutralen Kläranlagen in Kaiserslautern und Trier (
wir berichteten). Die mögliche Vernetzung von Biogasanlagen mit Wind- und Solaranlagen in der Region Trier im Regionalen Verbundsystem Westeifel zeige den Weg auf zu einer energieautarken Region.
„Der Stellenwert von Biomasseanlagen für die Energiewende kann nicht überschätzt werden“, betonte Griese. Biogas könne problemlos gespeichert und bei Bedarf schnell zur Verfügung gestellt werden. Griese sagte: „Das Ausschreibungsmodell des EEG 2017 für Biomasse ist nicht das Optimum. Dennoch konnten wir erreichen, dass der Vergütungssatz angehoben wurde und bestehende effiziente Biogasanlagen auch nach dem 20 jährigen EEG-Vergütungszeitraum weitergefördert werden können.“ Das novellierte EEG sieht Griese insgesamt kritisch: „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde ursprünglich verabschiedet, um den Ausbau der Erneuerbaren zu fördern und zu unterstützen. Das neue EEG 2017 tut jedoch das Gegenteil, indem es den Ausbau mit Ausbaukorridoren begrenzt.“ Es sei damit nicht dazu geeignet, das 1,5-Grad-Ziel der Klimaschutzkonferenz zu erreichen.
(al)
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