[27.11.2023] Eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag befasste sich mit Netzentgelten, Redispatch-Kosten und Plänen zum Ausbau der Verteilnetze. Nun liegt die Antwort darauf vor. Demnach will die Bundesregierung den Anstieg der Stromnetz-Entgelte im Jahr 2024 dämpfen.
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, den Anstieg der Netzentgelte im kommenden Jahr zu dämpfen. Konkret hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass es im Jahr 2024 einen Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro geben soll. Dies berichtet der Bundestag in einer Kurzmeldung und beruft sich dabei auf die Antwort der Bundesregierung zu einer Kleinen Anfrage der Unionsfraktion. Demnach unternimmt die Bundesregierung zudem erhebliche Anstrengungen im Bereich der Verringerung oder Vermeidung von Redispatch-Kosten durch fortwährende Bestandsnetzoptimierung, etwa durch temporäre Höherauslastungen des Stromübertragungsnetzes. Als Redispatch werden Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken bezeichnet, die Leitungsabschnitte vor einer Überlastung schützen sollen.
Auf die Frage, in welcher Höhe 2023 die Netzentgelte durch Einnahmen aus der Erlösabschöpfung bei den Strompreisen gesenkt werden konnten, erwidert die Regierung, dass die Abschöpfung von Überschusserlösen insgesamt der Finanzierung der Strompreisbremse diene. Hierunter falle zum einen die Entlastung von Unternehmen und Haushalten bezüglich der Deckelung des Strompreises und zum anderen ein Zuschuss an die Übertragungsnetzbetreiber zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten. Durch die Zuschuss-Regelung in § 24b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde sichergestellt, dass die Übertragungsnetzkosten faktisch auf dem Niveau von 2022 eingefroren wurden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
(sib)
Kleine Anfrage der CDU/SCSU-Fraktion (20/8880) (Deep Link)
Antwort der Bundestagsfraktion (20/9166) (Deep Link)
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Redispatch