EEG-UmlageEU-Beihilfeverfahren sorgt für Unmut
Die EU-Kommission will gegen Deutschland ein Verfahren gegen die Ökostromumlage einleiten.
(Bildquelle: Uwe Schlick / pixelio.de)
Handelt es sich bei Ausnahmeregelungen der Ökostromumlage für stromintensive Unternehmen um staatliche Beihilfe? Die Europäische Kommission sieht dafür genug Indizien und hat deshalb am heutigen Mittwoch (18. Dezember 2013) ein entsprechendes Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das könnte Folgen haben: Sollte sich der Verdacht bestätigen, so dürfte nicht nur der deutschen Industrie milliardenschwere Rückzahlung drohen, sondern das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner jetzigen Form zur Diskussion stehen. Mehrere Verbände schlagen deshalb Alarm und fordern die Bundesregierung dazu auf, die Interessen Deutschlands in Brüssel besser zu vertreten. Zwar wird der Eröffnungsbeschluss aus Sicht des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) keine sofortigen Auswirkungen auf die energieintensiven Betriebe in der Industrie haben, dennoch müsse dargelegt werden, dass es sich hierbei nicht um eine staatliche Beihilfe handelt. Das fordert auch Ulrich Grillo, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI): „Wir vertreten wie die Bundesregierung die Auffassung, dass die Härtefallregelungen für besonders stromintensive Unternehmen gerechtfertigt und notwendig sind, um international faire Wettbewerbsbedingungen für die Industrie zu erhalten. Die Bundesregierung muss sich jetzt dafür einsetzen, die schädlichen Auswirkungen des bevorstehenden Verfahrens abzuwenden.“ Bis zum Frühjahr 2014 müsse daher eine glaubwürdige Reform des EEG auf den Weg gebracht werden, so Grillo. Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) hält höchste Eile vonseiten der Bundesregierung ebenfalls für geboten: „Für unsere Unternehmen wäre dies ein schwerer Schlag, da damit massive finanzielle Konsequenzen verbunden wären. Für manche könnte sogar die Existenz bedroht sein.“
EEG ist EU-konform
Hermann Falk, Geschäftsführer vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erinnert daran, dass das deutsche Einspeiserecht in 22 Jahren immer wieder vor Gericht angegriffen und stets bestätigt wurde. Des Weiteren zeigt sich der BEE überrascht, dass die EU-Kommission Regelungen des EEG in Frage stellt, die einer Umsetzung der Europäischen Richtlinie für erneuerbare Energien entsprechen würden. Anstatt Investoren durch diesen Angriff auf das ganze EEG zu verunsichern und damit die Energiewende zu behindern, sollte die Kommission darüber wachen, dass ihre eigenen Richtlinien auch umgesetzt werden, so der BEE. Rückendeckung kommt auch vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Setzt sich die EU-Kommission durch, ist nicht nur in Deutschland die Energiewende bedroht“, sagt BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Denn zusätzlich zum Beihilfeverfahren wolle die EU-Kommission neue restriktive Vorgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien erlassen. Das würde den Ausbau der regenerativen Energien europaweit abbremsen. „Die Bundesregierung muss die EU-Kommission zum Einlenken bewegen“, so Weiger.
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