Sonntag, 21. Dezember 2025

Kraft-Wärme-KopplungsgesetzPro und Contra

[02.09.2015] Die Branchenverbände sehen den neuen Referentenentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes mit gemischten Gefühlen: Die verbesserte Förderung sei ein gutes Signal. Dennoch bestehe Nachbesserungsbedarf.
Der neue Referentenentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird von den Branchenverbänden intensiv diskutiert.

Der neue Referentenentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird von den Branchenverbänden intensiv diskutiert.

(Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). „Die verbesserte KWK-Förderung ist ein gutes Signal. Vor allem die Aufnahme der Bestandsförderung, auch für Anlagen unter zehn Megawatt Leistung, ist gegenüber dem Entwurfsstand ein deutlicher Fortschritt“, kommentiert VKU-Präsident Ivo Gönner. Verbesserungsbedarf gebe es aber bei der Förderhöhe: „Bei der Bestandsförderung müssen die Anlagen unterstützt werden, die aktuell noch in der Förderung sind. Auch diese leiden unter dem niedrigen Strompreis und sind akut abschaltungsgefährdet“, so Gönner. Zudem müsse das KWK-Ausbauziel von 25 Prozent auf die gesamte Stromerzeugung bezogen bleiben. „Wir schlagen eine Streckung bis 2025 vor. Die jetzt geplante deutliche Absenkung des Zielniveaus ist für uns nicht akzeptabel“, sagt der VKU-Präsident.

Höhere Zielsetzungen

Ähnlich sieht es auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Schon jetzt werden durch KWK-Anlagen etwa 56 Millionen Tonnen CO2 im Jahr im Vergleich zu einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme eingespart. Angesichts dieser großen Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung für die Energiewende und den Klimaschutz ist es unverständlich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den hier definierten Zielen der KWK-Ausbau faktisch zum Stillstand gebracht wird“, erklärt Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Der BDEW schlägt daher ebenfalls eine Streckung des 25-Prozent-Ziels bis zum Jahr 2025 vor. Positiv sei, dass das Bundeswirtschaftsministerium davon Abstand genommen habe, den Bestandsanlagen grundsätzlich erst ab einer Größe von zehn Megawatt erhöhte Zuschläge zu gewähren. Die jetzt vorgesehene neue Grenze von zwei Megawatt ist aus Sicht des BDEW jedoch ebenfalls nicht begründbar. Es konterkariere dezentrale Energiekonzepte. Dezentrale KWK-Lösungen unter zwei Megawatt spielen laut BDEW beispielsweise in zahlreichen regionalen Klimaschutzprogrammen und der quartiersbezogenen Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden eine große Rolle.





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