Mittwoch, 24. Juni 2026

Smart MeteringBMWi legt Gesetzentwurf vor

[23.09.2015] Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz intelligenter Messsysteme geschaffen werden. Jetzt liegt ein Referentenentwurf für das Gesetz vor.
Smart Meter Gateway: Sicherheitsaspekte müssen klar geregelt werden.

Smart Meter Gateway: Sicherheitsaspekte müssen klar geregelt werden.

(Bildquelle: Voltaris)

Am Montag (21. September 2015) hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgelegt. Damit sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz intelligenter Messsysteme geschaffen werden. Die Geräte können eine wichtige Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien spielen. Die Visualisierung des Energieverbrauchs und die digitale Vernetzung sollen eine effizientere Nutzung von Energie und maßgeschneiderte Tarife für Verbraucher ermöglichen. Um Smart Meter Gateways als sichere Kommunikationsplattformen für ein intelligentes Netz zu nutzen, müssen laut BMWi jedoch insbesondere Sicherheitsaspekte klar geregelt werden. Das Gesetz soll Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich erklären. Diese wurden im Auftrag des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet.
Mit dem neuen Regelungs- und Regulierungsrahmen soll nach Angaben des Ministeriums ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen geschaffen werden. Dazu soll es eine klare Kostenregelung mit Preisobergrenzen geben. Diese sollen sicherstellen, dass die Kosten den erwarteten Nutzen auch individuell nicht übersteigen. Der Einbau der intelligenten Messsysteme soll darüber hinaus stufenweise erfolgen: Größere Verbraucher und Erzeugungsanlagen sollen beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik die Vorreiterrolle übernehmen, kleinere Stromverbraucher folgen später. Der Gesetzentwurf enthält zudem detaillierte Regelungen, wer wann auf welche Daten zugreifen darf. So werde einerseits ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet, andererseits könnten die Daten, die für die Energieversorgung erforderlich sind, genutzt werden. Länder und Verbände können sich bis Mitte Oktober 2015 zum Entwurf äußern.



Stichwörter: Politik, BMWi, Smart Metering


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