EEG-Reform 2016Das ist neu
Das Bundeskabinett hat jetzt die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2016 beschlossen.
(Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de)
Das Bundeskabinett hat gestern (8. Juni 2016) die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Diese umfasst drei Kernthemen: die wettbewerblichen Ausschreibungen, den Erhalt der Akteursvielfalt und die stärkere Verzahnung von Erneuerbaren und Netzausbau.
Künftig wird die EEG-Vergütung nicht mehr staatlich, sondern im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen festgelegt. Dabei wurden für die einzelnen Technologien jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt. In den Jahren 2017 bis 2019 sollen jeweils 2.800 Megawatt (MW) brutto pro Jahr Windenergieanlagen an Land zugebaut werden. Nachgesteuert wird außerdem mit einer Einmal-Degression von fünf Prozent zum 1. Juni 2017 und mit einer Anpassung des atmenden Deckels für den Fall, dass der Zubau über den Korridor ansteigt, bevor die Mengensteuerung durch die Ausschreibungen greift. Außerdem soll für den Übergangszeitraum 2017 und 2018 noch die Einspeisevergütung gelten. Bei der Photovoltaik werden anstatt wie bisher 400 künftig 600 MW pro Jahr ausgeschrieben. Neben Freiflächenanlagen sollen auch andere große Anlagen ab 750 Kilowatt (kW) in die Ausschreibungen einbezogen werden. Für die Offshore-Windenergie wird das Ziel einer installierten Leistung von 15.000 MW im Jahr 2030 beibehalten. Um einen kontinuierlichen Ausbaupfad zu erreichen, sollen mit jährlich 730 MW die Ausschreibungsmengen gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt werden. Zudem seien sich Bund und Länder darüber einig, dass bei Wind auf See sowohl die Netzanbindung auf See als auch an Land sichergestellt werden muss. Zugleich dürfe für die betroffene Industrie kein Fadenriss entstehen.
Akteursvielfalt bleibt erhalten
Beim Thema Biomasse hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Ausschreibungsmenge von jeweils 150 MW für die Jahre 2017 bis 2019 geeinigt. In den Jahren 2020 bis 2022 sollen dann jeweils 200 MW ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungsmengen für die Folgejahre sollen schließlich im Rahmen der nächsten EEG-Novelle festgelegt werden.
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, bleibe die Akteursvielfalt mit dem EEG 2016 erhalten. So würden einerseits Anlagen bis 750 kW von den Ausschreibungen ausgenommen, andererseits würden bei den Ausschreibungen für Windenergie erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften gelten. Generell habe man im Ausschreibungsdesign jeweils die Variante gewählt, die besser für die Akteursvielfalt sei.
Beim Netzausbau sprechen sich Bund und Länder für mehr Tempo aus. Ein schnellerer Netzausbau senke die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien und mache sie sozial und wirtschaftspolitisch verträglich. Da vor allem in Norddeutschland mit Netzengpässen zu rechnen sei, habe man die Ausschreibungsmenge hier auf den Wert von 58 Prozent des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 festgelegt.
Im nächsten Schritt werde der Gesetzentwurf an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Ziel sei ein zügiger Abschluss des parlamentarischen Verfahrens.
Erste Kommentare
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass der Zubau erneuerbarer Energien künftig marktorientiert über Ausschreibungen geregelt werden soll. VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche sagt: „Das Ausschreibungsmodell sorgt für mehr Wettbewerb und eine kosteneffizientere Förderung. Eine bezahlbare Energiewende gelingt nur, wenn Ausschreibungen die Regel sind.“ Die Zielmarke von 45 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen dürfe aus Gründen der Netzstabilität nicht überschritten werden. Kritisch sieht der VKU wichtige Punkte zum Ausbau der Windkraft an Land: „Statt Bruttomengen müssen Nettomengen ausgeschrieben werden. Nur so ist klar, wie viele Neuanlagen unter dem Strich zugebaut werden können. Das ist wichtig, damit kleine und mittelgroße Akteure wie Stadtwerke eine realistische Chance auf einen Zuschlag haben“, so Reiche. Andernfalls könnten sich viele Unternehmen aus dem Markt zurückziehen. Die Vergütungskürzung von fünf Prozent zum 1. Juni 2017 könne dazu führen, dass zahlreiche Windparks, die sich aktuell in der Entwicklung befinden, in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Deshalb plädiert der VKU dafür, die Einführung des Ausschreibungssystems abzuwarten, denn spätestens dann ließe sich der Ausbau der Windenergie passgenau steuern.
Den Netzausbau beschleunigen
Der Bundesverband Windenergie (BWE) hält vor allem die Schaffung pauschaler Netzausbauregionen für problematisch. Ganze Regionen könnten durch diese massive wirtschaftliche Benachteiligung erfahren. Stattdessen fordert der Verband dazu auf, Netzengpässe künftig effizienter zu bewirtschaften und den Netzausbau zu beschleunigen. Ein administrativ verlangsamter Ausbau der erneuerbaren Energien berge nämlich vielmehr die Gefahr, dass der Netzausbau auf die lange Bank geschoben werde. Deshalb schlägt der Verband eine flexibel handhabbare Lösung vor. Diese müsse postleitzahlenscharf erfolgen und in regelmäßigen Intervallen evaluiert werden. Auch sollten alle Energieträger mit einbezogen werden und nicht ein falscher Fokus auf die Windenergie an Land gesetzt werden. Im übrigen lägen ausreichend konstruktive Vorschläge auf dem Tisch, wie sich die Probleme auch ohne restriktive Eingriffe in den Zubau der erneuerbaren Energien beheben lassen.
EEG-Ausnahmen an Effizienzmaßnahmen knüpfen
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) begrüßt die anvisierte Änderung der Besonderen Ausgleichsregelung. Während bislang feste Schwellenwerte Unternehmen für Energieeinsparungen bestraft haben, wenn diese hierdurch unter diese Schwellenwerte fielen, werde das Problem im aktuellen Entwurf zumindest adressiert und vorläufig gelöst. Allerdings handle es sich allenfalls um eine pragmatische Übergangslösung, die das Problem lediglich verschiebe. DENEFF-Industrieexpertin Claire Range sagt: „Jetzt muss schnell nachgebessert werden und die im Grundsatz richtigen EEG-Ausnahmen generell an Energieeffizienzgegenleistungen der Begünstigten gekoppelt werden.“
Mieterstrom und Eigenverbrauch nicht besteuern
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht in der Einführung von Ausschreibungsverfahren hingegen eine klare Benachteiligung von kleinen Projekten und Bürgerenergieanlagen. Außerdem kritisiert der Verband das Fehlen einer Regelung, nach der bezuschlagte, aber nicht realisierte Ausbaumengen in der nächsten Runde neu ausgeschrieben werden. Die jetzige Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) enthalte sehr wohl eine solche Regelung. Durch die Besteuerung von Mieterstrom und Eigenverbrauch werde die Akzeptanz für die Energiewende außerdem bewusst untergraben.
Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert den Bundestag auf, die mit dem EEG 2014 geschaffene Diskriminierung solarer Selbstversorger und Mieter endlich zu beenden. Diese Regelung habe die Photovoltaiknachfrage mehr als halbiert. Zudem spricht sich der Verband gegen eine Ökosteuer auf Ökostrom für gewerbliche solare Selbstversorger aus, wie sie erst kürzlich das Bundesfinanzministerium vorgeschlagen habe. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, sagt: „ Wer Unternehmer finanziell belastet, die ihre Energieversorgung selbst in die Hand nehmen wollen und auf Ökostrom umstellen, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Ohne ein Engagement der Wirtschaft kann die Energiewende unmöglich gelingen. Dieses ist zu fördern und nicht zu blockieren.“ Die drohende Auktionierung von PV-Dachanlagen mit einer Spitzenleistung von mehr als 750 kW werde die Photovoltaiknachfrage zudem weiter ausbremsen. Beide Verbände warnen außerdem unmissverständlich vor einem Verfehlen der Klimaschutzziele.
http://www.bmwi.de
http://www.vku.de
http://www.wind-energie.de
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