Samstag, 20. Dezember 2025

KraftwerksstrategieDreifacher Schwung

[08.07.2024] Zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie hat sich die Bundesregierung jetzt mit der EU-Kommission auf die Eckpunkte eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes geeinigt.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck legt Kraftwerkssicherheitsgesetz vor.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck legt Kraftwerkssicherheitsgesetz vor.

(Bildquelle: BMWi)

Die Bundesregierung hat sich auf eine neue Kraftwerksstrategie geeinigt, die Teil des Wachstumspakets für die Wirtschaft ist (wir berichteten). Diese wurde nun auch mit der Europäischen Kommission abgestimmt und setzt die im Februar beschlossenen Maßnahmen um. Insgesamt werden 12,5 Gigawatt (GW) Kraftwerkskapazität und 500 Megawatt (MW) Langzeitspeicher ausgeschrieben.
Die Umsetzung erfolgt durch das vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vorgelegte neue Kraftwerkssicherheitsgesetz. Dieses sieht laut BMWK zwei Säulen vor. In der ersten Säule werden fünf GW neue H2-ready Gaskraftwerke und zwei GW H2-ready Modernisierungen ausgeschrieben. Diese Kraftwerke müssen spätestens ab dem achten Betriebsjahr auf grünen oder blauen Wasserstoff umstellen. Zusätzlich werden 500 MW reine Wasserstoffkraftwerke und 500 MW Langzeitspeicher gefördert.
Die zweite Säule umfasst weitere fünf GW an neuen Gaskraftwerken, die vor allem in Zeiten der Dunkelflaute zur Versorgungssicherheit beitragen sollen. Diese Kraftwerke bilden die Brücke zu einem umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmechanismus, der ab 2028 eingeführt werden soll.
„Die Einigung mit der EU-Kommission auf Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „Nachdem wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Netzausbau beschleunigt haben, bringen wir mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz nun dreifach Schwung in den Kraftwerksbereich. Erstens wird die Dekarbonisierung im Kraftwerkspark beschleunigt, zweitens die Entwicklung neuer Wasserstoff-Kraftwerkstechnologien gefördert und drittens der Kohleausstieg durch den Zubau neuer Kraftwerke abgesichert.“
Die nächsten Schritte seien eine sechswöchige Anhörung zu den beiden Säulen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes. Danach soll die abschließende beihilferechtliche Genehmigung erfolgen.





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