Samstag, 2. Mai 2026

EEG-ReformFür und wider

[28.02.2014] Laut der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) macht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Strom teuer, trägt aber weder zum Klimaschutz noch zu Innovationen bei. Genau das Gegenteil verdeutlichen die Befürworter des Gesetzes. Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigt Veränderungen an.
Die Expertenkommission Forschung und Innovation plädiert für die Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Widersinnig finden das die Befürworter des Gesetzes.

Die Expertenkommission Forschung und Innovation plädiert für die Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Widersinnig finden das die Befürworter des Gesetzes.

(Bildquelle: creativ collection Verlag/PEAK Agentur für Kommunikation)

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) sieht laut eigenen Angaben keine Rechtfertigung für die Fortführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das EEG mache den Strom teurer, trage aber weder zu mehr Klimaschutz bei noch habe es zu Innovation geführt. Dieses Fazit ziehen die Experten in ihrem aktuellen Jahresgutachten 2014. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung konnte seit der Einführung im Jahr 2000 zwar von 7 auf 23 Prozent erhöht werden. Gleichzeitig seien aber die EEG-Vergütungszahlen an die Anlagenbetreiber von 883 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 23 Milliarden Euro im Jahr 2013 gestiegen. Mittlerweile mache der EEG-Umlagebeitrag rund ein Fünftel des durchschnittlichen Strompreises für die Verbraucher aus. Da die CO2-Emissionen für energieintensive Branchen durch das Emissionshandelssystem der EU gedeckelt sind, reduziere der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien in der deutschen Stromversorgung europaweit keine CO2-Emissionen. Hinzu komme, dass es durch das EEG keinen messbaren Innovationsschub gibt. Die festen Einspeisevergütungen des EEG bieten keinen Anreiz zur Entwicklung neuartiger Technologien, kritisieren die Regierungsberater. Da sich die Vergütung nach den Durchschnittskosten richtet, verdient ein Innovator an einer neuartigen Technologie nicht mehr als an einer schon bestehenden. Die Investition in eine neuartige Technologie sei aber mit mehr Risiko verbunden. Die technologische Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Anbieter habe sich seit der EEG-Einführung deshalb nicht verbessert.

EEG ist Innovationstreiber

Widersinnig wäre die EEG-Abschaffung laut der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE). Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sorge mit seinen Einspeisevergütungen für wirtschaftliche Impulse und Innovationen. Die starken Kostensenkungen bei zahlreichen EE-Technologien ebenso wie neue Produkte und Patente seien Belege dafür. So konnten laut AEE innerhalb weniger Jahre die Einspeisevergütungen für neu installierte große Solaranlagen auf weniger als zehn Cent pro Kilowattstunde abgesenkt werden. Die im Gesetz festgelegte Degression der Vergütungssätze übe einen kontinuierlichen Innovations- und Kostensenkungsdruck aus. Dezentrale Erneuerbare-Energien-Anlagen haben mithilfe des EEG auf dem Strommarkt einigen Boden gut machen können. Die Agentur verweist zudem auf eine Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE, wonach sich die Stromgestehungskosten neuer Windenergie- und Photovoltaikanlagen bereits auf dem Niveau neuer Kohle- oder Gaskraftwerke bewegen. „Diese Erfolge wären ohne den dynamischen, von Bürgern und Mittelstand getragenen Ausbau der letzten 15 Jahre nie und nimmer realisierbar gewesen“, erklärt AEE-Geschäftsführer Philipp Vohrer. „Die Rahmenbedingungen und Investitionsanreize hat einzig und allein das EEG gesetzt. Es gilt daher bei allen ernst zu nehmenden Experten mit Fug und Recht als Job- und Innovationsmotor und effektives Klimaschutzinstrument. Die durch das EEG angeschobene Entwicklung hat Deutschland die Technologieführerschaft in einem global wachsenden Markt beschert.“ Ein Indiz für die innovationsfreudige Wirkung des EEG sieht die Agentur für Erneuerbare Energien zudem in einer gestiegenen Anzahl von Patenten im Bereich erneuerbarer Energien.
Auch der Forschungsverbund Erneuerbare Energien (FVEE) widerspricht dem EFI-Gutachten und stimmt in allen Punkten mit den AEE-Ansichten überein. FVEE-Sprecher Professor Ernst Huenge: „Die erneuerbaren Energien-Technologien weisen zwischen 1991 und 2009 eine Verachtfachung der Patentanmeldungen auf und zeigen damit eine erfreulich hohe technologische Entwicklungsdynamik.“ Das EFI zitiere Sekundärstudien, die einen positiven Zusammenhang zwischen Innovationsaktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien und nachfrageseitigen staatlichen Eingriffen nachweisen und leite daraus trotzdem ab, dass die Innovationswirkung des EEG nicht positiv sind. „Damit werden die hervorragenden Erfolge der Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energien ignoriert“, erklärt der Sprecher des FVEE.
Die Kritik am EEG weist auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zurück. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sei das beste Klimaschutzgesetz, das Deutschland hat. „Das EEG hat erneuerbare Energien aus den Forschungslabors auf den industriellen Weltmarkt gebracht. Gegenteilige Behauptungen, wie von der Expertenkommission Forschung und Innovation hervorgebracht, klingen für uns absurd“, kritisiert BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. „Dass wir nicht noch mehr CO2 einsparen, liegt daran, dass der Emissionshandel nicht funktioniert.“

Ausschreibungsverfahren wird EEG ersetzen

In einem Presse-Statement antwortet Bundeskanzlerin Angela Merkel auf die EFI-Stellungnahme im Bereich erneuerbare Energien: „Hier sind wir in einem Novellierungsverfahren. Ich darf Ihnen mitteilen, dass uns die EU-Kommission sehr stark drängt, möglichst schnell zu einem Ausschreibungsverfahren überzugehen. Das heißt letztlich nichts anderes, als dass das EEG in seiner heutigen Form durch ein Ausschreibungsverfahren ersetzt werden und sich damit natürlich auch qualitativ verändern wird.“





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