Mittwoch, 22. Juli 2026

BundesregierungKRITIS-Dachgesetz beschlossen

[07.11.2024] Die Bundesregierung hat den Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes beschlossen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont die Notwendigkeit des Gesetzes, um Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Katastrophen zu machen.
Auf dem Bild ist ein Umspannwerk zu sehen, im Vordergrund zwei Personen, die sich über einen Plan beugen.

Umspannwerk: Auf Betreiber Kritischer Infrastrukturen kommen neue Pflichten zu.

(Bildquelle: 50Hertz Transmission GmbH)

Die Bundesregierung hat gestern (6. November 2024) den von der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser (SPD), vorgelegten Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes beschlossen. Das neue Gesetz regelt erstmals einheitlich und sektorübergreifend den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Bislang gab es solche Regelungen nur für die IT-Sicherheit, was nach Angaben des Ministeriums eine große Lücke in der Sicherheitsarchitektur des Landes darstellte.

Mindesanforderungen für KRITIS-Betreiber

Der Gesetzesentwurf legt fest, welche Infrastrukturen für die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Wirtschaft unerlässlich sind. Für die Betreiber dieser Infrastrukturen werden Mindestanforderungen definiert, die auf einem so genannten All-Gefahren-Ansatz basieren. Das bedeutet, dass alle möglichen Risiken – von Naturkatastrophen über Sabotage und Terroranschläge bis hin zu menschlichem Versagen – berücksichtigt werden müssen. Außerdem wird eine Meldepflicht für Störfälle eingeführt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser unterstreicht die Bedeutung dieses Schritts: „Wir machen Deutschland widerstandsfähiger und krisenfester. Denn wir müssen uns viel stärker als bisher gegen Krisen und Katastrophen wappnen. Mit unserem KRITIS-Dachgesetz definieren wir erstmals die zu schützenden Bereiche und sorgen dafür, dass Risiken früher erkannt, Schutzmaßnahmen ergriffen und Störungen gemeldet werden.“

Elf Sektoren sind betroffen

Das Gesetz gilt für elf Sektoren, darunter Energie, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Lebensmittel und öffentliche Verwaltung. Um festzustellen, ob eine Anlage unter das Gesetz fällt, werden quantitative und qualitative Kriterien herangezogen. Entscheidend ist zum Beispiel, ob eine Anlage für die Versorgung von mehr als 500.000 Menschen unerlässlich ist. Darüber hinaus wird die Interdependenz zwischen den Sektoren berücksichtigt, beispielsweise die Verbindungen zwischen dem Energiesektor und anderen Sektoren wie Wasser oder Verkehr.

Das Bild zeigt Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Porträt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: Mit dem KRITIS-Dachgesetz werden erstmals die zu schützenden Bereiche definiert. (Bild: Bundesfoto / Christina Czybik)

Mit dem KRITIS-Dachgesetz kommen neue Pflichten auf die Betreiber Kritischer Infrastrukturen zu. Diese müssen regelmäßig Risiken analysieren und umfassende Maßnahmen in so genannten Resilienzplänen darstellen. Dazu gehören beispielsweise Notfallteams, Schulungen, Gebäudeschutz, Notstromversorgung und Maßnahmen zur Sicherstellung der Kommunikation. Die Risikoanalysen, auf denen die Resilienzpläne basieren, werden von staatlichen Stellen erstellt und den Betreibern zur Verfügung gestellt.

Vorfälle online melden

Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Meldepflicht über ein Onlineportal, das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betrieben wird. Diese Meldungen sollen helfen, die Resilienz der Kritischen Infrastrukturen kontinuierlich zu verbessern. Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird die EU-Richtlinie zur Resilienz Kritischer Infrastrukturen umgesetzt. Damit werden europaweit einheitliche Mindeststandards geschaffen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gestärkt, was zur Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa beiträgt.





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