Montag, 29. April 2024

Baden-Württemberg:
Neues Klimaschutzgesetz vorgelegt


[26.9.2022] In Baden-Württemberg hat der Ministerrat jetzt die zweite Weiterentwicklung des landeseigenen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf verschärft die Anstrengungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel.

Der baden-württembergische Ministerrat hat jetzt die zweite Weiterentwicklung des landeseigenen Klimaschutzgesetzes beschlossen und zur sechswöchigen Verbändeanhörung freigegeben. Dies teilt das Land Baden-Württemberg mit.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Klimaschutzministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterten: „Der zurückliegende Sommer mit großer Trockenheit und 24 Tagen über 30 Grad hat gezeigt, dass wir unsere Anstrengungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel deutlich verschärfen müssen.“
Der vorliegende Entwurf lege hierfür den Grundstein: „Klimaschutz und Klimawandelanpassung sind keine Themen, die nur das Umweltministerium, sondern die gesamte Landesregierung betreffen“, bekräftigten Ministerpräsident Kretschmann und Ministerin Walker: „Daher werden zahlreiche Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen vorgeschlagen, wie beispielsweise in der Landesbauordnung, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu vereinfachen oder in der Gemeindeordnung, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, weitergehende Anforderungen bei der Wärme- und Energiewende festzusetzen.“

Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent reduzieren

Ministerpräsident Kretschmann hob hervor, dass man sich bereits im vergangenen Jahr ambitionierte Ziele gesetzt habe: Gesetzlich im Klimaschutzgesetz verankert, wolle man die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent bis 2030 reduzieren und Klimaneutralität bis spätestens 2040 erreichen. Dies sei nur der erste Schritt gewesen, um den Klimaschutz im Land weiter zu stärken. Kretschmann sagte: „Wir nehmen die Herausforderung hier bei uns im Land an und wollen den Klimaschutz an breiter Front stärken. Uns ist wichtig, dass wir mit der Novellierung noch mehr wirksame Maßnahmen und Vorgaben in unserem Landesrecht verankern.“
Klimaschutzministerin Walker sei wichtig gewesen, dass das Klimaschutzgesetz weiterentwickelt und an die neue Energiewelt angepasst worden ist. „Wir hatten schon das modernste und umfassendste Klimaschutzgesetz in ganz Deutschland mit einer Menge von wirksamen Maßnahmen wie der kommunalen Wärmeplanung und der Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen.“ Und jetzt sei die Landesregierung noch einen Schritt weitergegangen, fügte Walker hinzu, wie zum Beispiel mit der rechtlich verbindlichen Einführung von Sektorzielen, um in Industrie, Gebäude, Landwirtschaft oder Verkehr konkrete Mengen von Treibhausgasen einzusparen. „Das hat kein anderes Bundesland so im Klimaschutzgesetz stehen“, sagte die Umweltministerin. Sie hoffe, dass die Novelle des Klimaschutzgesetzes noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden könne.

Wesentliche Neuerungen

Nach Angaben des Landes umfassen die wesentlichen Neuerungen im Klimaschutzgesetz die gesetzliche Verankerung von Sektorzielen sowie die Einführung eines Kohlenstoffdioxid (CO2)-Schattenpreises in der Landesverwaltung in Höhe von 201 Euro. Des Weiteren sei ein Klimavorbehalt bei Förderprogrammen des Landes vorgesehen und eine Photovoltaikpflicht auf landeseigenen Gebäuden. Außerdem solle eine Ermächtigungsgrundlage für Kommunen zum Anschluss sowie zur Benutzung von erneuerbaren Energien eingeführt werden und das Denkmalschutzgesetz geändert werden, um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu erleichtern. (th)

https://www.baden-wuerttemberg.de
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Stichwörter: Politik, Baden-Württemberg, Klimaschutzgesetz



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