Freitag, 20. Juni 2025

BDEWVerbesserung und Verabschiedung des KWSG gefordert

[20.05.2025] Der BDEW fordert eine zügige Verabschiedung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes mit gezielten Nachbesserungen. Nur so lasse sich der dringend benötigte Ausbau steuerbarer, wasserstofffähiger Kraftwerke verlässlich und investitionssicher realisieren.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) appelliert an die Bundesregierung, den Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG) rasch zu beschließen – jedoch nicht ohne präzise Anpassungen. Wie der BDEW mitteilt, müssen Investitionen in neue H₂-ready- und moderne Gaskraftwerke verlässlich angestoßen und damit Versorgungssicherheit sowie Systemstabilität im Strommarkt gewährleistet werden. Der BDEW hat dazu gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen seit Jahresbeginn 2025 praxisnahe Vorschläge erarbeitet, um Ausschreibungen erfolgreicher zu gestalten und Verzögerungen insbesondere aus beihilferechtlicher Sicht zu vermeiden.

„Das KWSG muss jetzt sitzen“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, mit Blick auf die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit. Vor dem Hintergrund sinkender gesicherter Erzeugungskapazitäten und des beschlossenen Kohleausstiegs fordert der Verband ein Gesetz, das den Aufsichtsräten der Unternehmen klare Entscheidungsgrundlagen liefert. Der aktuell vorliegende Referentenentwurf der Ampelkoalition könne dies leisten, müsse jedoch in entscheidenden Punkten überarbeitet werden.

Konkret sieht der BDEW Änderungsbedarf beim Umgang mit Risiken, die Kraftwerksbetreiber nicht selbst beeinflussen können – etwa dem fehlenden Zugang zu Wasserstoff oder unzureichender Infrastruktur. Für diese Fälle schlägt der Verband unter anderem vor, dass die Bundesnetzagentur drei Jahre vor dem geplanten Umstieg auf Wasserstoffbetrieb prüft, ob entsprechende Voraussetzungen gegeben sind. Sollte der Umstieg technisch oder infrastrukturell nicht möglich sein, sollen Betreiber dies im Rahmen eines Härtefallverfahrens darlegen können, ohne die gesamte Förderung zu verlieren.

Ein weiterer Vorschlag zielt auf die Erbringung von Systemdienstleistungen. Um die Netzstabilität künftig auch über neue Kraftwerke sicherzustellen, könnten Betreiber einen gestaffelten Bonus erhalten, wenn sie zusätzliche Systemdienstleistungen bereitstellen. Dies solle Anreize schaffen, dort wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, über die reine Stromproduktion hinaus zur Netzsicherheit beizutragen.

Auch bei der Struktur der Ausschreibungen fordert der BDEW Nachjustierungen. Nicht vollständig bezuschlagte Mengen aus der so genannten ersten Säule sollten in die zweite Säule überführt und in künftigen Runden erneut berücksichtigt werden können. Die erste Säule sieht unter anderem die Ausschreibung von fünf Gigawatt H₂-ready-Kraftwerken sowie je 0,5 Gigawatt an Langzeitspeichern und so genannten Wasserstoff-Sprinterkraftwerken vor. Die zweite Säule soll weitere fünf Gigawatt steuerbare Gas-Kraftwerke fördern. Zusammengenommen könnten bis zu 12,5 Gigawatt an gesicherter Leistung entstehen, sollte das Ausschreibungsvolumen vollständig genutzt werden.

Nach Einschätzung des BDEW könnte der Baubeginn für die ersten Anlagen bei rechtzeitigem Gesetzesbeschluss Anfang 2026 erfolgen. Ein Netzanschluss und die Inbetriebnahme wären dann realistisch ab Ende 2030. Um den wachsenden Bedarf darüber hinaus zu decken, verweist der Verband auf seinen Vorschlag für einen integrierten Kapazitätsmarkt (IKM). Während das KWSG auf 12,5 GW abzielt, könnte über den IKM ein weiterer Zubau von mindestens acht GW gesteuert werden.

Der BDEW fordert daher parallel zum KWSG auch Fortschritte bei der Implementierung eines solchen Marktdesigns, um langfristig Versorgungssicherheit und Investitionsstabilität gleichermaßen zu gewährleisten.





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