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Donnerstag, 23. März 2023

Kommunale Teilhabe:
Neuer Mustervertrag für Windkraft


[25.8.2021] Die Fachagentur Windenergie an Land, Energiewirtschaft und Kommunen haben gemeinsam mit dem VKU den Mustervertrag für kommunale Teilhabe an der Windenergie aktualisiert.

Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind), Energiewirtschaft und Kommunen haben den von ihnen entwickelten Mustervertrag zur Umsetzung des Paragraphen 36k EEG 2021 (Erneuerbare Energien Gesetz) überarbeitet. Das berichtet der beteiligte Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Grund für die Überarbeitung ist das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 16. Juli 2021. Das Gesetz betrifft auch die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau der erneuerbaren Energien. Daher war es erforderlich, den Mustervertrag anzupassen. Wesentliche Punkte sind die Beschränkung der Regelungen auf Anlagen, die einen Anspruch auf eine Förderung nach dem EEG geltend machen, während § 36k EEG 2021 nach der alten Fassung auch nach Förderende galt. Zudem wurde der Ausgangspunkt für die Festlegung des 2.500-Meter-Radius zur Bestimmung der Betroffenheit der Gemeinde gesetzlich definiert als Turmmitte der Windenergieanlage. Darüber hinaus wurde die Beteiligung auch für Landkreise ermöglicht, sofern betroffene Gebiete in gemeindefreien Gebieten liegen.
Neben redaktionellen Änderungen galt es, Klarstellungen des Gesetzgebers zu interpretieren und einzuarbeiten. Die FA Wind führte diese Arbeiten gemeinsam mit dem einst gegründeten Arbeitskreis aus den drei kommunalen Spitzenverbänden sowie den für die Windenergie relevanten Verbänden der Energiewirtschaft sowie der unterstützenden Rechtsanwaltskanzlei durch. „Mit dem Mustervertrag haben die Akteure vor Ort eine Vorlage, mit der die im EEG 2021 geschaffene Möglichkeit von Zahlungen durch Windparkbetreiber an Kommunen rechtsicher geregelt werden kann. Die Regelung der finanziellen Beteiligung der Gemeinden soll dazu beitragen, die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort wesentlich zu verbessern. Der Mustervertrag kann ab sofort von Windkraftprojektierern und Kommunen genutzt werden“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. (ur)

Der aktualisierte Mustervertrag inklusive Beiblatt und Selbstverpflichtungserklärung findet sich hier. (Deep Link)
https://www.vku.de

Stichwörter: Windenergie, VKU, FA Wind, Teilhabe



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