mcc-2408.30-rotation

Sonntag, 6. Oktober 2024

Gesetzgebung:
Rückenwind für die Windkraft


[2.2.2023] Das Wind-an-Land-Gesetz ist jetzt in Kraft getreten. Es sieht verbindliche Flächenziele für Windkraftanlagen vor, die von allen Bundesländern erreicht werden müssen.

Gestern (1. Februar 2023) ist das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz, WaLG) in Kraft getreten. Es enthält zentrale Regelungen für die Zukunft der Windenergie in Deutschland, darunter insbesondere das Windenergieflächenbedarfsgesetz und Änderungen im Baugesetzbuch. Das WaLG definiert erstmals verbindliche Flächenziele auf Bundesebene, die von allen Bundesländern erreicht werden müssen. Dafür werden den Ländern zwei Stichtage gesetzt: die Erreichung eines Zwischenziels von bundesweit insgesamt 1,4 Prozent bis Ende 2027 und das Ziel von insgesamt mindestens zwei Prozent bis Ende 2032.
Der Präsident des Bundesverband WindEnergie (BEW), Hermann Albers, erklärte dazu: „Das WaLG ist ein großer Schritt in Richtung eines beschleunigten Ausbaus der Windenergie. Zusammen mit den Regelungen des EEG, der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und der noch für dieses Frühjahr angekündigten Novelle zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren kann es entscheidend dazu beitragen, den Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen.“ Nun liege es an den Bundesländern, die Regelungen im Sinne einer möglichst schnellen Flächenausweisung umzusetzen. Gerade für die dringend notwendige kurzfristige Flächenmobilisierung sind aus Sicht des BWE allerdings noch Nachbesserungen und weitere Regelungen durch den Bund erforderlich. (al)

https://www.wind-energie.de

Stichwörter: Windenergie, BWE, Wind-an-Land-Gesetz



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