[17.2.2023] Die Bestimmungen der EU-Notfallverordnung werden in den Genehmigungsverfahren noch nicht berücksichtigt. Der BWE hat dazu jetzt eine Anwendungshilfe veröffentlicht.
Seit Ende Dezember 2022 ist die EU-Notfallverordnung in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, die aktuelle Energiekrise durch einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien abzumildern. Diese Beschleunigung soll durch Verfahrensvereinfachungen erreicht werden. Der Bundesverband WindEnergie BWE hat eine Anwendungshilfe zur Umsetzung der Verordnung erstellt, um bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen. Nach Angaben des Verbands werden die bereits geltenden Bestimmungen der Notfallverordnung in den Genehmigungsverfahren vor Ort noch nicht berücksichtigt.
BWE-Präsident Hermann Albers erklärt: „Für einen Zeitraum von 18 Monaten wird die EU-Notfallverordnung Einfluss auf die Verfahren haben. Von zentraler Bedeutung ist Artikel 6 der Verordnung, der Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung auf der Genehmigungsebene ermöglicht, wenn auf der Planungsebene bereits eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde. Dies soll im Rahmen des Windenergie-Flächenbedarfsgesetzes umgesetzt werden.“
(al)
https://www.wind-energie.deAnwendungshilfe des BWE zur EU-Notfallverordnung (PDF) (Deep Link)
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