[15.11.2023] Die Bundesnetzagentur hat einen Präzedenzfall in Sachen Netzzugangsentgelte geschaffen. Das Unternehmen tktVivax warnt vor den Folgen.
In einem Streitbeilegungsverfahren zwischen den Telekommunikationsunternehmen Mnet und Vodafone hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur (BNetzA) Netzzugangsentgelte festgelegt, die für die Branche richtungsweisend sein könnten. Dirk Fieml, Geschäftsführer der tktVivax Group, betont, dass dies Auswirkungen über den ursprünglich betroffenen Bereich hinaus haben könnte.
Die Festlegung betrifft den Layer 2 Bitstream Access (L2-BSA-Zugang) zu einem geförderten Glasfasernetz im Main-Kinzig-Preis. Dirk Fieml warnt vor den möglichen Folgen einer Differenzierung der Entgelte nach Bandbreiten: „Die Kalkulation von Geschäftsmodellen für einen wirtschaftlichen Netzbetrieb wird dadurch in Zukunft deutlich erschwert. Vor allem aber werden Anschlüsse mit hohen Bandbreiten für den Endkunden deutlich teurer.“
Fieml begrüßt grundsätzlich die Festlegung von Preisen für den Netzzugang im Glasfaserbereich, warnt jedoch vor den Risiken für die Netzbetreiber. Es bestehe die Gefahr, dass sich die Anbieter auf günstigere Bandbreiten beschränken, da hohe Bandbreiten aufgrund der festgelegten Entgelte weniger profitabel seien. Einschränkungen sieht er auch darin, dass nur für vier Produktvarianten Festlegungen getroffen wurden, symmetrische Anschlüsse aber außen vor bleiben.
Die tktVivax Group schlägt der Bundesnetzagentur vor, ihr Modell zu überdenken. Dirk Fieml plädiert für einheitliche Netznutzungsentgelte, differenziert nach Kundentypen wie im Stromnetz. Er betont die Bedeutung von Open-Access-Netzen für eine wirtschaftliche Auslastung der Netzbetreiber und eine attraktive Produktauswahl für die Kunden.
(al)
https://www.tkt-vivax.deDie tktVivax Group plant zu dem Thema eine Online-Informationsveranstaltung am 28. November 2023 von 13:30 bis 15:00 Uhr. Hier geht es zur Anmeldung (Deep Link)
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