Gaskonzession: Berlin Energie darf als Bieter auftreten
[27.1.2017] Der Bundesgerichtshof hat heute die Bieterfähigkeit des Landesbetriebs Berlin Energie bestätigt, dessen Parteifähigkeit im fortzusetzenden Kammergerichtsverfahren aber abgelehnt. Somit darf der Landesbetrieb im Zivilprozess gegen Gasag nicht selbst auftreten, seine Interessen wird das Land Berlin wahrnehmen.
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