[11.9.2015] Um die Direktvermarktung von Ökostrom zu fördern, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines Grünstromvermarktungsmodells beschlossen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will nach eigenen Angaben die Vermarktung von regionalem Strom aus regenerativen Energien durch eine Grünstromvermarktungsverordnung fördern. Bislang habe die Bundesregierung von der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 verankerten Ermächtigungsgrundlage für eine Grünstromvermarktungsverordnung keinen Gebrauch gemacht. Daher fordert die Landesregierung in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, zeitnah einen Entwurf einer europarechtskonformen Verordnung vorzulegen. „Mit diesem Vorstoß wollen wir im Land die Gründung und Organisation von Energiegenossenschaften oder genossenschaftsähnliche Konstellationen weiter voranbringen“, sagte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen). „So können wir Geschäftsmodelle und die Direktvermarktung von sauberem Strom möglich machen.“
Partner für Händler und Versorger
Laut der Meldung basieren viele der bekannten Ökostromprodukte lediglich auf Zertifikaten für so genannten grünen Strom aus dem europäischen Ausland. „Der Strom aus Anlagen, die eine Vergütung nach EEG erhalten, wird fast ausschließlich an der Strombörse verkauft“, sagte Remmel. Damit verliere der Strom seine nachvollziehbare Herkunft und gehe im allgemeinen Strom-Mix unter. Um die Energiewende weiter zum Erfolg zu führen, brauche es regionale Angebote für sauberen Strom. Zudem soll das Grünstromvermarktungsmodell auch neue Chancen für Bürgerenergie schaffen: Energiegenossenschaften sollen sich weiter entwickeln vom reinen Aufbau von Erzeugungskapazitäten hin zu Partnern für Händler und Versorger. Es könnten so regionale Stromversorgungskonzepte entstehen, die auf Bürgerenergieanlagen basieren.
(ma)
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Bildquelle: Land NRW / W. Meyer-Piehl