[26.4.2021] Das neue EU-Ziel zur CO2-Reduktion bis 2030 untermauert die Notwendigkeit von Strom aus Wasserkraftanlagen. Die bayerischen Wasserkraftverbände VWB und LVBW fordern, energiewirtschaftliche Belange der Wasserkraft stärker zu berücksichtigen.
Der Beschluss der Europäischen Union (EU), den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 in den EU-Staaten zu reduzieren, macht den Ausbau der Wasserkraft zu einem öffentlichen Interesse, so die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) und der Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW). „Hierfür ist es sinnvoll und notwendig, bestehende und bewährte Erneuerbare-Energien-Technologien zu nutzen“, appelliert Hermann Steinmaßl, Vorstand der VWB. Das Potenzial von Wasserkraftanlagen, die stabil und zuverlässig CO2-freien Strom liefern, solle ausgeschöpft werden. Wie schon Gerichtsurteile, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, bestätigt haben, sei der Kleinwasserkraft ein gewichtiges beziehungsweise übergeordnetes öffentliches Interesse zuzubilligen. Die klimafreundliche Energiegewinnung sei im Interesse der Allgemeinheit, wie der Jurist Fabio Longo nachwies.
So ist auch in dem Ende 2019 verabschiedeten Bayerischen Aktionsprogramm Energie der Bayerischen Staatsregierung ein ‚Träger öffentlicher Belange – Wasserkraft‘ mit der dazugehörigen Bekanntmachung zur Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Belange vorgesehen. „Das begrüßen wir sehr, allerdings sollten dem Plan nun bald konkrete Taten folgen“, mahnt Hans-Peter Lang, Vorstandsvorsitzender des LVBW an. Insbesondere das öffentliche Interesse für die Wasserkraft endlich festzuschreiben, sei von großer Bedeutung.
(ur)
Der Fachaufsatz von Fabio Longo, Wasserkraft – ein starkes öffentliches Interesse, findet sich hier. (Deep Link)
Das Bayerische Aktionsprogramm Energie findet sich hier. (Deep Link)
https://www.wasserkraft-bayern.dehttps://www.lvbw-wasserkraft.de
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Bildquelle: Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB)