[20.5.2021] Der VKU begrüßt Nachbesserungen am Schnellladegesetz. So wurde die Anzahl der bundesweiten Lose für Gebiete mit Schnellladestandorte von 10 auf 18 erhöht.
Die Regierungskoalition hat sich auf Änderungen am Regierungsentwurf zum Schnellladegesetz geeinigt. Es soll den Rahmen für den Aufbau von 1.000 Schnellladepunkten für die Elektromobilität setzen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Änderungen als erhebliche Verbesserungen für die ausbauenden Stadtwerke. „Mit diesem Schnellladegesetz kommen wir bei der Elektromobilität wieder ein gutes Stück voran. Die Koalitionsfraktionen haben aus unserer Sicht den ursprünglichen Regierungsentwurf erheblich verbessert. Viele Details der Ausschreibung waren noch offen. Das hätte den Ausbau ausgebremst“, erklärt VKU-Chef Ingbert Liebing. Nun würden die Anzahl der bundesweiten Lose für Gebiete mit Schnellladestandorte von 10 auf 18 erhöht. Zudem würden nun unterschiedlich große Lose gebildet, sodass sich auch mittelständische Stadtwerke bewerben und ihr technisches Know-how für die Elektromobilität einbringen könnten.
„Schließlich haben die kommunalen Unternehmen bereits mehr als die Hälfte aller Ladepunkte in Deutschland errichtet. In Summe sorgen die Abgeordneten für fairen und lebendigen Wettbewerb. Denn die neuen Regeln ermöglichen, dass die agilen Vorreiter mit praktischem Know-how beim Ladenetzaufbau mit- und den Wettbewerb beleben können. Mehr Wettbewerb wird dem Aufbau von Schnellladenetzen, der gesamten Elektromobilität und damit dem Klimaschutz im Verkehrssektor neuen Schub geben. Deswegen bauen wir darauf, dass sich das Bundestagsplenum in seiner Sitzung am Donnerstag der heutigen Ausschuss-Empfehlung anschließt und damit den Weg frei macht für einen weiteren wichtigen Grundstein für den Hochlauf der Elektromobilität“, so Liebing.
(ur)
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