BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Samstag, 27. Juli 2024

B.KWK:
Empfehlungen zur EU-Taxonomie


[10.1.2022] Erdgas sollte künftig vor allem in KWK-Anlagen zum Einsatz kommen, fordert der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, seien bis 2030 rund 15 Gigawatt neu installierter KWK-Kapazität erforderlich.

Der aktuelle Taxonomie-Entwurf der EU-Kommission sieht vor, auch Investitionen in Gaskraftwerke und Kernenergieanlagen als nachhaltig einzustufen. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) macht in der aktuellen Debatte die Chance aus, die Rolle von Erdgas in der Energiewende klarzustellen. Den Einsatz von Gas sieht der Verband zukünftig vorrangig in KWK-Anlagen. B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl erklärt: „Die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung mit Gas reduziert die Emissionen erheblich, indem sie ineffiziente und umweltschädliche Wärme- und Stromquellen verdrängt.“
In einem aktuellen Empfehlungsschreiben an die Bundespolitik stellt der B.KWK heraus, dass bei dem zügig erforderlichen Ausstieg aus der Kohle die Energieerzeugung aus Gas die einzige kurzfristig verfügbare Alternative für eine Versorgungssicherheit bis 2045 sei. Gleichzeitig böte sie den Vorteil, dass sie schrittweise auf erneuerbare und kohlenstoffarme Gasquellen umgestellt werden kann. Erneuerbare Gase wie Biogas, Holzgas, Biomethan und Wasserstoff können in Zukunft aber nur für Versorgungssicherheit von Strom und Wärme sorgen, wenn die entsprechenden Infrastrukturen ohne Brüche weiterhin zur Verfügung stehen. Dazu seien neben dem verstärkten Ausbau der Erneuerbaren bis 2030 allein 15 Gigawatt neu installierter KWK-Kapazität erforderlich, um beim Kohleausstieg 2038 Versorgungssicherheit zu gewährleisten. (al)

https://www.bkwk.de

Stichwörter: Kraft-Wärme-Kopplung, B.KWK, EU-Taxonomie



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