[16.3.2022] Der BWE fordert eine einfachere Zulassung beim Repowering von Windkraftanlagen an Land, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen.
Bis zum Jahr 2025 fallen 15 Gigawatt Windenergie aus der EEG-Förderung. Im Koalitionsvertrag ist zugesagt, dass dort, wo bereits Windkraftanlagen stehen, ohne großen Genehmigungsaufwand alte durch neue Windenergieanlagen ersetzt werden können. Dafür braucht es jetzt eine gesetzliche Klarstellung, so der Bundesverband Windenergie (BWE). „In vielen Fällen wollen die Betreiber deshalb in das Repowering einsteigen. Über dieses ließe sich kurzfristig die installierte Leistung und damit der potenzielle Stromertrag aus der Windenergie an Land deutlich erhöhen. Der Koalitionsvertrag hat diese Chance erkannt und deshalb eine Neubewertung und den Erhalt der Bestandsflächen vorgenommen. Jetzt gilt es, diese unmittelbar umzusetzen“, fordert Hermann Albers, Präsident des BWE.
Wie die Versorgungssicherheit Deutschlands gewährleistet werden könne, sei die zentrale Frage unserer Zeit. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führe die Dringlichkeit einer sicheren Energieversorgung neu vor Augen. Es brauche einen schnellen Zubau der erneuerbaren Energieträger und hier vor allem des Leistungsträgers Wind. Rückwärtsgewandte Debatten um Kohle- oder Kernkraft sind Nebelkerzen. Sie lenkten nur von den tatsächlichen Lösungen ab. Eine gesetzliche Klärung und Vereinfachung für das Repowering öffne die Chance, kurzfristig einen Nettozubau von bis zu 45 Gigawatt mit modernen Windenergieanlagen zu erreichen. Dafür soll der Planungsvorbehalt in Bestandsflächen ausgesetzt werden, die Genehmigungsfähigkeit festgestellt sein, wenn die artenschutzrechtliche Situation unverändert bleibt oder sich verbessert; die Genehmigung im Repowering auf eine Änderungsanzeige beschränkt und die Kommune beteiligt wird sowie einen zusätzlichen Anreiz durch eine Anhebung der kommunalen Beteiligung auf 0,3 Cent pro eingespeister Kilowattstunde erhält.
(ur)
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