[24.5.2022] Nach einer Klage der Kanzlei Becker Büttner Held hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Marktverfügbarkeitserklärung für intelligente Messsysteme zurückgenommen. Eine Feststellung der Behörde nach § 19 MsbG soll den weiteren Roll-out gewährleisten.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am vergangenen Freitag (20. Mai. 2022) die Marktverfügbarkeitserklärung (Allgemeinverfügung) für intelligente Messsysteme aus dem Jahr 2020 für die gesamte Branche zurückgenommen. Um den weiteren Roll-out nicht zu gefährden, hat die Behörde eine Feststellung nach § 19 Abs. 6 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erlassen. Damit könne der Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber fortgeführt werden, heißt es in einer Pressemeldung des BSI.
Der Hintergrund: Gemäß MsbG hat das BSI mit der so genannten Marktverfügbarkeitserklärung den Startschuss für den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme gegeben. Gegen die Erklärung hatte die Kanzlei Becker Büttner Held für 50 Mandanten geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) Recht bekommen. Die Richter bezeichneten in einem Eilverfahren im März 2021 die Marktverfügbarkeitserklärung als „voraussichtlich rechtswidrig“. Die Kläger hatten argumentiert, dass die vom BSI zertifizierten Smart Meter die technischen und inhaltlichen Voraussetzungen, die das Messstellenbetriebsgesetz vorgibt, nicht erfüllen.
Laut Becker Büttner Held werden durch die Aufhebung der Allgemeinverfügung die Gerichtsverfahren nun formal beendet. BBH-Rechtsanwalt Jost Eder kommentiert: „Unsere Prozesskostengemeinschaft hat damit alle Ziele erreicht: Der Weg ist frei für eine rechtskonforme, zeitgerechte und an der vollen Funktionsfähigkeit ausgerichteten Marktverfügbarkeitserklärung – für alle Unternehmen und alle Kundinnen und Kunden.“
(al)
https://www.bsi.dehttps://www.die-bbh-gruppe.de
Stichwörter:
Smart Metering,
BSI,
BBH