[11.11.2022] Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern will den Windkraftausbau beschleunigen. Dafür wurde ein Gesetzentwurf zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit verabschiedet.
Der Landtag hat am 10. November 2022 in erster Lesung dem Gesetzentwurf zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Till Backhaus (SPD), begrüßt den Beschluss: „Für mich steht der Gesetzentwurf in einem engen Zusammenhang zu den aktuellen Krisen: Der Klimakrise, der Biodiversitätskrise, der Energiekrise und dem schrecklichen Angriffskrieg, den Russland gegenwärtig in der Ukraine führt. Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass es uns gelingen wird, diese Krisen zu meistern. Weil die Krisen uns jedoch jetzt herausfordern, müssen wir die Dinge ändern und dürfen nicht warten. Wir brauchen mehr regenerative Energieerzeugung und wir brauchen sie so schnell wie möglich.“
Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 50 Metern werden durch Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen. Diese Genehmigungen werden durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) erteilt. Die Genehmigungen sind umfassend: Sie schließen praktisch alle anderen Verwaltungsentscheidungen ein; wie zum Beispiel Entscheidungen nach dem Naturschutzrecht und im Rahmen des Denkmalschutzes. Die Zeitdauer der Genehmigungsverfahren soll von förmlichen sieben Monaten (Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) und im vereinfachten Verfahren drei Monate (ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen § 10 Abs. 6a S.1 BImSchG) betragen.
(ur)
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