[2.6.2023] Mit einer Änderung der Bauordnung will Sachsen-Anhalt den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung vorgelegt, der unter anderem neue Regelungen zu Abstandsflächen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen enthält. Die Änderungen sollen den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen. Wie die Staatskanzlei des Landes mitteilt, wird die Abstandsfläche für Windenergieanlagen auf das allgemeine Maß von 40 Prozent der Höhe (0,4 H) reduziert. Damit sollen eventuell bestehende Hürden aufgrund einzutragender Baulasten abgebaut werden. Die in den Regionalen Entwicklungsplänen und Sachlichen Teilplänen enthaltenen Abstände von Windenergieanlagen gegenüber Siedlungsflächen seien davon nicht betroffen.
Neu geregelt werden auch die Abstandsflächen für technische Anlagen auf Dächern, einschließlich Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie. Ein geringerer Abstand zu Brandwänden soll die Genehmigung solcher Anlagen erleichtern. Außerdem sollen freistehende Photovoltaikanlagen mit einer Höhe von bis zu drei Metern und einer Gesamtlänge von bis zu neun Metern künftig ohne Bauantrag errichtet werden können.
(al)
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