[23.10.2023] Die niedersächsische Landesregierung bringt das Windenergiebeschleunigungsgesetz in den Landtag ein. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Vorrangflächen für Windenergie im Land zu verdoppeln. Außerdem sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen die Kommunen finanziell an den Erträgen beteiligen.
Das niedersächsische Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“, kurz Windenergiebeschleunigungsgesetz. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie auf 2,2 Prozent der Landesfläche zu verdoppeln. Gleichzeitig sollen Kommunen und Bürger stärker am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt werden. „Wir müssen in Niedersachsen mehr Platz für Windräder schaffen, sonst werden wir unsere ehrgeizigen Klimaziele nicht erreichen“, betont Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen).
Außerdem sollen Änderungen im Raumordnungsgesetz die Planungsprozesse erleichtern. „Die Ziele müssen für alle erreichbar werden“, sagte Meyer. Betreiber von großen Windparks und Freiflächen-Solaranlagen sollen zudem 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms an die betroffenen Kommunen zahlen. Diese Mittel müssen von den Kommunen für Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung der erneuerbaren Energien verwendet werden. Darüber hinaus sollen den Bürgern und Gemeinden verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten angeboten werden, von Bürgerenergiegenossenschaften bis hin zu vergünstigten Stromtarifen. Umweltminister Meyer betonte: „Damit könnten die Menschen in den ländlichen Räumen in einzigartiger Weise vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren und sich an der Energiewende beteiligen.“
(al)
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