[19.4.2024] Über das Förderprogramm Charge@BW fördert das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg seit Juni 2023 die vorbereitende Elektroinstallation für den Anschluss von Ladepunkten in Wohnhäusern und die Errichtung öffentlich zugänglicher Lade-Infrastruktur. Bis zum 30. Juni 2024 können noch Anträge gestellt werden.
Bis zum 30. Juni 2024 können über das Programm Charge@BW des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg Anträge gestellt werden. Wie das Ministerium mitteilt, hat es bereits seit Juli 2023 über das Programm 7.000 Ladeplätze in Wohnhäusern und rund 1.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte gefördert. Das Verkehrsministerium fördert mit dem Programm die vorbereitende Elektroinstallation für den Anschluss von Ladepunkten in Wohnhäusern und die Errichtung öffentlich zugänglicher Lade-Infrastruktur. Gefördert werden 40 Prozent der Kosten bis maximal 2.500 Euro pro Ladeplatz beziehungsweise Ladepunkt.
Dem Ministerium zufolge werden E-Autos in den meisten Fällen an nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten (zum Beispiel am Wohnort und Arbeitsplatz) geladen. Deshalb spielen diese Ladepunkte eine wichtige Rolle beim Aufbau von Lade-Infrastruktur. Das Verkehrsministerium setze sich also für den Ausbau der Lade-Infrastruktur sowohl im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Bereich ein. Da vor allem Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos in Mehrfamilienhäusern oft vor Ladeproblemen stehen, sei das Förderprogramm Charge@BW vor allem auf Gebäude mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ausgerichtet.
Gemäß Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU Baden-Württemberg soll es bis zum Jahr 2030 insgesamt zwei Millionen öffentliche und nicht öffentliche Ladepunkte in Baden-Württemberg geben. Der nächste öffentlich zugängliche Ladepunkt soll dabei in Siedlungs- und Gewerbegebieten möglichst zu Fuß erreichbar sein. Derzeit werde von einem Bedarf von 60.000 bis 100.000 öffentlichen Ladepunkten im Land bis 2030 ausgegangen. Die tatsächlich benötigte Zahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte sei von der Höhe der installierten Ladeleistung abhängig.
Anträge können bei der L-Bank gestellt werden. Alle Informationen zur Förderung und die Möglichkeit der Antragstellung stehen auf der Förderseite der L-Bank.
(th)
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