[6.10.2016] Die KWK-Verbände haben ihre Kritikpunkte am Referentenentwurf zum KWKG 2016 dargelegt. Generell findet aus ihrer Sicht die Bedeutung der gekoppelten Wärmeproduktion zu wenig Beachtung.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) kritisiert gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE), dem BHKW-Forum und dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und zur Eigenversorgung. Die geplante Ermittlung der Förderung für KWK-Anlagen in der Leistungsklasse 1 bis 50 Megawatt elektrisch über Ausschreibungen übersehe beispielsweise, dass KWK nicht nur Strom, sondern auch Wärme bereitstelle. Laut dem B.KWK muss bei der Ausschreibung von Förderungen auch das Koppelprodukt Wärme berücksichtigt werden. Außerdem sei es aufgrund der extremen Unterschiede zwischen KWK-Anlagen mit einem Megawatt und 50 Megawatt kaum vorstellbar, diese in einer Auktion diskriminierungsfrei gegeneinander antreten zu lassen. Vielmehr sollten die unterschiedliche Wertigkeit der erzeugten KWK-Wärme abhängig von Standort und Branche sowie eine gewisse Größen-Clusterung bei der Ausgestaltung der Ausschreibungen berücksichtigt werden. Auch sollten industrielle KWK-Anlagen, die für die Eigenversorgung ausgelegt sind, an Ausschreibungen teilnehmen können. Per se müsste laut den Verbänden die Kohle aus Umweltgründen von Ausschreibungen ausgeschlossen oder die Festlegung eines Höchstwerts für den Angebotszuschlag getroffen werden. Dringend geboten sei deshalb eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Verordnung. Des Weiteren regen die Verbände an, Modernisierungen und Neuanlagen getrennt auszuschreiben. Alles andere würde zu einer Diskriminierung von Neuanlagen führen, da Modernisierungen kostengünstiger durchzuführen sind. Außerdem lehnen die Verbände die Forderung ab, einen Zuschlag nur dann zu gewähren, wenn kein vermiedenes Netznutzungsentgelt und keine Steuerbegünstigung nach dem Stromsteuergesetz in Anspruch genommen wird. Auch müssten aus Sicht der KWK-Verbände Mieterstrommodelle mit KWK denjenigen mit Photovoltaik gleichgestellt werden. Da in Wohnungen erheblich mehr Wärme als Strom benötigt werde, leisteten KWK-Anlagen in Wohngebäuden einen erheblichen Beitrag zur Energiewende.
(me)
http://www.bkwk.dehttp://www.asue.dehttp://bhkw-forum.dehttp://www.dvgw.de
Stichwörter:
Kraft-Wärme-Kopplung,
Politik,
KWKG 2016,
B.KWK,
ASUE,
BHKW-Forum,
DVGW