[23.8.2017] Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen ist beschlossen. 127 Windvorranggebiete mit einer Fläche von zusammen 12.100 Hektar sind darin ausgewiesen. Diese entsprechen 2,2 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks.
Die hessische Landesregierung hat jetzt dem von der Regionalversammlung Mittelhessen im November 2016 beschlossenen Teilregionalplan Energie zugestimmt. Damit wurde die rechtliche Basis für den weiteren Ausbau der Windenergie in Mittelhessen geschaffen. „Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine Energieversorgung, die ausschließlich auf erneuerbaren Quellen basiert“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen).
Das Hessische Wirtschaftsministerium hatte den Plan zuvor gründlich geprüft. Hierbei kam es zu einer Beanstandung des Vorranggebietes Braunfels, von dem ein Vogelschutzgebiet betroffen ist. Die Genehmigung stehe deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Regionalversammlung das Vorranggebiet aus dem Teilregionalplan streicht.
Den übrigen 127 Vorranggebieten stand nichts im Wege. Sie umfassen insgesamt rund 12.100 Hektar. Dies entspreche 2,2 Prozent des Regierungsbezirks Gießen. Damit werden die Vorgaben des Landesentwicklungsplans erfüllt, teilt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mit. In allen übrigen Gebieten sind Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen. Al-Wazir erläuterte: „Damit lenken wir die Entwicklung auf die Gebiete, die sich am besten für Windräder eignen und wo keine unüberbrückbaren Konflikte mit Naturschutz, Besiedlung und anderen Zwecken der Raumplanung erkennbar sind. Gleichwohl muss auch künftig in jedem Einzelfall geprüft werden, ob solche Konflikte bestehen.“
Der Minister bedankte sich außerdem bei allen, die sich mit ihrer Stimme an der Offenlegung des Plans beteiligt hatten. Hierfür gab es zwei Möglichkeiten Anfang 2013 und im Herbst 2015, insgesamt gingen dabei 3.800 Stellungnahmen mit rund 7.500 Antragspunkten ein.
Der rund 100 Seiten umfassende Textteil sowie die Karten und Steckbriefe des Teilregionalplans treten nach abschließender Beschlussfassung der Regionalversammlung und der Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft, informiert das Ministerium.
(me)
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