[5.6.2020] Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen zur Bewältigung der durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Wirtschaftskrise verabschiedet. Der VKU findet dafür viel Lob.
Die aktuellen Beschlüsse des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD zur Bewältigung der durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Wirtschaftskrise werden vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) größtenteils positiv gesehen. „Mit diesem für die Bundesrepublik einmaligen Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket haben die Koalitionäre Mut und Weitsicht zugleich bewiesen. Die Balance zwischen Soforthilfen und langfristigen Maßnahmen stimmt. Die Kommunalwirtschaft begrüßt ausdrücklich, dass Klimaschutz und Konjunktur zusammengedacht werden“, erklärt VKU-Präsident Michael Ebling.
„Viele der beschlossenen Maßnahmen tragen buchstäblich eine kommunale Handschrift“, ergänzt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Sie sind im starken Bewusstsein aufgesetzt worden, dass es jetzt vor allem auf lokale Akteure ankommt. Vor Ort entscheidet sich, wie gestärkt wir aus der Krise gehen werden. Für die Kommunalwirtschaft ist entscheidend, dass vor Ort Anreize und Rahmenbedingungen für kluge Investitionen in Infrastrukturen und Zukunftstechnologien geschaffen werden, um die Daseinsvorsorgeleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf hohem Niveau bereitstellen zu können.“ Folgende Punkte definiert der VKU als besonders wichtig für die Kommunalwirtschaft: Die Deckelung der EEG-Umlage, die nationale Wasserstoffstrategie, die Digitalisierung, Forschungsprogramme und Künstliche Intelligenz, den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Stärkung des Ausbaus der Elektromobilität, Mobilität und saubere Luft, die Absenkung des kommunalen Eigenanteils in einzelnen Förderprogrammen der nationalen Klimaschutzinitiative, die Aufstockung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, den Aufbau einer nationalen Reserve für persönliche Schutzausrüstungen, den steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 sowie die befristete Senkung der Mehrwertsteuer.
(ur)
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