[5.8.2020] Das Bundesumweltministerium hat jetzt die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative erweitert. Finanzschwache Kommunen können Zuschüsse von bis zu 100 Prozent beziehen.
Im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium (BMU) zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) erweitert. So sollen bis Ende 2021 Antragsberechtigte der Kommunalrichtlinie sowie der Förderaufrufe „Klimaschutz durch Radverkehr” und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" von erhöhten Förderquoten profitieren. Wie das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik mitteilt, wird im selben Zuge der erforderliche Eigenanteil reduziert. Für die Maßnahmen stelle der Bund 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit seien für finanzschwache Kommunen erstmals Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich, etwa im Rahmen der Kommunalrichtlinie für das Erstvorhaben Klimaschutzkonzepte und Klimaschutz-Management oder einer Fokusberatung. Als finanzschwach würden fortan solche Kommunen gelten, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
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Die geänderten Förderrichtlinien im Überblick (Deep Link)
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