mcc-2408.30-rotation

Sonntag, 6. Oktober 2024

BMWK:
Ausbau der Bürgerenergie-Förderung


[11.1.2023] Eine neue Förderrichtlinie unterstützt Bürgerenergiegesellschaften während der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen.

Zum ersten Januar 2023 ist die neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ gestartet. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt, ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt.
Bei der Bürgerenergie seien Bürgerinnen und Bürger die Akteure der Energiewende. Ziel des Programms sei es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit solle die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen, verkleinert werden. Das BMWK unterstütze mit dem Programm Bürgerenergiegesellschaften während der Planungs- und Genehmigungsphase (70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, bis maximal 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen.
Die Förderung in Form einer anteiligen Finanzierung der Planungs- und Genehmigungskosten müsse nur dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde.
Insgesamt umfasse die Förderung für das Jahr 2023 eine Summe von 7,5 Millionen Euro. Auch für die weiteren Jahre seien Summen in vergleichbarer Größenordnung vorgesehen.
Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das ebenfalls zum ersten Januar 2023 in Kraft getreten ist, stärke die Bürgerenergie. So würden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergieanlagen an Land gelte dann die Ausschreibungsgrenze von 18 Megawatt. Zudem sei im EEG 2023 der Begriff der Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert.
Das Förderprogramm werde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. (th)

Hier finden Sie die Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger. (Deep Link)
https://www.bmwk.de

Stichwörter: Politik, BMWK, Bürgerenergiegesellschaften, Förderrichtlinie



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik

BDEW/ZSW: Solarenergie geht voran
[4.10.2024] In den ersten drei Quartalen 2024 deckten erneuerbare Energien rund 56 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland, das sind vier Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Vor allem die Solarenergie konnte deutlich zulegen. mehr...
Kommunalkongress NRW: Klimaschutz als Zukunftsinvestition
[1.10.2024] Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen stehen vor der Herausforderung, Klimaschutzmaßnahmen trotz knapper Kassen zu finanzieren. Auf dem Kommunalkongress NRW 2024 diskutierten Vertreter aus Politik und Verwaltung Lösungsansätze wie Investitionen in Erneuerbare-Energien-Projekte und Energiesparmaßnahmen. mehr...
NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur betonte die Bedeutung der kommunalen Beteiligung.
Osterburg: Bürgerentscheid zum Klimaschutz
[20.9.2024] Erstmals in Deutschland entscheidet die Bevölkerung über Klimaschutzmaßnahmen per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. In der Gemeinde Osterburg steht die Radverkehrsplanung im Mittelpunkt. mehr...
Modellprojekt „Klima trifft Kommune“: In Osterburg entscheiden die Bürger über Klimaschutzmaßnahmen.
Ostdeutschland: Faire Netzentgelte gefordert
[13.9.2024] Die positiven Effekte der Energiewende dürfen für die Menschen keine abstrakten Zahlen bleiben, sagt Burkhard Jung, Vizepräsident des Deutschen Städtetags. Der Leipziger Oberbürgermeister fordert finanzielle Beteiligungsmodelle und faire Netzentgelte für ostdeutsche Städte. mehr...
Leizigs OB Burkhard Jung, Vizepräsident des Deutschen Städtetags: „Die positiven Effekte der Energiewende dürfen für die Menschen keine abstrakten Zahlen bleiben.“
ERK: Deutschland könnte Klimaziele verfehlen
[12.9.2024] Laut einer aktuellen Unterrichtung der Bundesregierung besteht das Risiko, dass Deutschland seine Klimaziele im Rahmen der EU-Klimaschutzverordnung bis 2030 nicht erreicht. Insbesondere die Sektoren Gebäude und Verkehr sind betroffen. mehr...

Suchen...

Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
VOLTARIS GmbH
67133 Maxdorf
VOLTARIS GmbH
GIS Consult GmbH
45721 Haltern am See
GIS Consult GmbH
SMIGHT GmbH
76185 Karlsruhe
SMIGHT GmbH

Aktuelle Meldungen