Donnerstag, 25. April 2024
Sie befinden sich hier: Startseite > Themen > Politik > Fortschreibung des LEPs

Rheinland-Pfalz:
Fortschreibung des LEPs


[20.1.2023] In Rheinland-Pfalz soll der Ausbau von Wind- und Solaranlagen weiter vorangetrieben werden. Dazu hat der Ministerrat jetzt die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen.

Der Ministerrat in Rheinland-Pfalz hat jetzt die Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien im Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) beschlossen. Wie das Ministerium des Innern und für Sport mitteilt, soll die Fortschreibung noch im Januar in Kraft treten. Innenminister Michael Ebling (SPD) kündigte zudem an, dass Solaranlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden künftig im Regelfall genehmigt werden.
Durch die Änderung im LEP IV würden die Mindestabstände von Windrädern zu Wohnsiedlungen auf einheitlich nur noch 900 Meter – gemessen ab Mastfußmitte – reduziert. Bisher hätten bei Anlagen mit mehr als 200 Metern Höhe 1.100 Meter Mindestabstand gegolten. Eine zusätzliche Abstandsreduzierung um 20 Prozent auf dann 720 Meter sei zulässig, wenn alte Windenergieanlagen durch neue ersetzt werden. Im Gegensatz zu früher sei bei diesem Repowering keine Verringerung der Anlagenanzahl mehr erforderlich.
Michael Ebling erläutert: „Durch die neuen Regelungen werden über sieben Prozent der Landesfläche von Rheinland-Pfalz zusätzlich für Windenergieanlagen grundsätzlich geöffnet. Insgesamt können dann rund 20 Prozent der Landesfläche potenziell für die Windenergie genutzt werden – das entspricht 400.000 Fußballfeldern oder auch mehr als der 1,5-fachen Fläche des Saarlandes.“ Es komme nun darauf an, dass die Kommunen die neu geschaffenen Möglichkeiten für einen kräftigen Ausbau der Erneuerbaren nutzten.

Windenergienutzung in Naturpark-Kernzonen

Angaben des Ministeriums zufolge ist eine weitere Neuerung, dass die Windenergienutzung in Naturpark-Kernzonen künftig nicht mehr vollständig ausgeschlossen ist. Ausnahmen sollen zulässig sein, wenn das Schutzziel der Kernzone nicht erheblich gestört wird. Zudem werde künftig auch eine Zulassung von Einzelstandorten bei Windrädern möglich sein. Die Errichtung im räumlichen Verbund von mindestens drei Anlagen bleibe aber weiter ein Grundsatz der Raumordnung.
Der Schutz des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal werde mit der Fortschreibung des LEP IV sogar erweitert. Durch Ausschlussgebiete, die gestaffelt für bestimmte Windenenergieanlagenhöhen gelten, sei sichergestellt, dass der Welterbestatus des Tals nicht gefährdet wird. Mit Blick auf das Biosphärenreservat Pfälzerwald bleibe es zunächst beim vollständigen Ausschluss von Windenergieanlagen. Änderungen könnten nach abschließender Abstimmung mit dem MAB-Nationalkomitee zu gegebener Zeit erfolgen.
Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen würden ebenfalls Neuregelungen getroffen. In den regionalen Raumordnungsplänen müssten künftig zumindest Vorbehaltsgebiete für solche Anlagen ausgewiesen werden. Sie sollen insbesondere entlang von Straßen und Schienen entstehen. (th)

https://mdi.rlp.de

Stichwörter: Politik, Rheinland-Pfalz, LEP



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik

Gesetzgebung: VKU kommentiert Reformen
[25.4.2024] Der Bundestag entscheidet am Freitag über das Solarpaket und eine Reform des Klimaschutzgesetzes. Das Solarpaket soll den Ausbau der Photovoltaik erleichtern und enthält auch Regelungen zur Windenergie. mehr...
Bonn: Positive Bilanz zum Klimaplan
[24.4.2024] Die Stadtverwaltung in Bonn zieht bezüglich ihres vor einem Jahr vom Stadtrat beschlossenen Klimaplans 2035 eine positive Bilanz. Zahlreiche dort vorgeschlagene Maßnahmen wurden bereits in Angriff genommen. mehr...
Vor einem Jahr ist der Bonner Klimaplan 2035 beschlossen worden.
Sachsen-Anhalt: Neues Beteiligungsgesetz
[23.4.2024] In Sachsen-Anhalt hat das Kabinett ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz zugunsten des Ausbaus erneuerbarer Energien beschlossen. Vor allem für Kommunen und unmittelbar betroffene Anwohner soll sich der Neubau oder das Repowering entsprechender Anlagen finanziell auszahlen. mehr...
Sachsen-Anhalt bringt ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz auf den Weg, das Kommunen unbürokratisch am Ausbau erneuerbarer Energien beteiligen soll.
BEE/VKU: Stellungnahme zum Solarpaket I
[18.4.2024] Der BEE und der VKU haben sich jetzt zum Solarpaket I geäußert, auf den sich am 15. April die Bundestagsfraktion von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geeinigt haben. Zwar begrüßen beide Verbände die Einigung, mahnten aber auch ein schnelleres Ausbautempo für erneuerbare Energien an. mehr...
Schleswig-Holstein: Bürgschaftsprogramm für Wärmenetze
[15.4.2024] In Schleswig-Holstein startet heute das Bürgschaftsprogramm Wärmenetze. Dabei übernimmt das Land Bürgschaften und Garantien von bis zu zwei Milliarden Euro für Investitionen in Wärmenetze. mehr...

Suchen...

 Anzeige

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
VIVAVIS AG
76275 Ettlingen
VIVAVIS AG
Langmatz GmbH
82467 Garmisch-Partenkirchen
Langmatz GmbH
prego services GmbH
66123 Saarbrücken
prego services GmbH

Aktuelle Meldungen