[19.5.2023] Anfang April wurde am Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein neuer Senat eingerichtet, der sich mit Infrastrukturprojekten befasst. Er ist insbesondere für Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung von Windenergie zuständig.
Am Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat Anfang April ein weiterer Senat seine Arbeit aufgenommen. Wie das Hessische Ministerium der Justiz mitteilt, ist er für Infrastrukturvorhaben zuständig, insbesondere auch für Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der Windenergie.
Justizminister Professor Roman Poseck (CDU) erklärte: „Der Doppelhaushalt 2023/2024 hat drei zusätzliche Richterstellen für den Hessischen Verwaltungsgerichtshof vorgesehen. Es freut mich, dass diese Stellen zügig mit einer Vorsitzenden Richterin, einer beisitzenden Richterin und einem abgeordneten Richter besetzt wurden, sodass der neue Senat seine Arbeit schnell aufnehmen konnte. Der neu eingerichtete Senat am Hessischen Verwaltungsgerichtshof leistet damit einen bedeutsamen Beitrag für eine zügige gerichtliche Bearbeitung von Infrastrukturverfahren. Hessen ist damit für gerichtliche Verfahren über den Ausbau der Windenergie gut aufgestellt.“
Das Ministerium weist darauf hin, dass auch aufgrund der erweiterten erstinstanzlichen Zuständigkeiten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und der hohen Bedeutung einer möglichst zügigen gerichtlichen Bearbeitung von Verfahren zu großen Infrastrukturvorhaben dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zur Einrichtung des neuen Senats drei neue R-Stellen zugewiesen worden seien. Damit sind ab dem 1. April 2023 insgesamt zwei Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (der 9. und der 11. Senat) mit insgesamt sechs Richterinnen und Richtern mit der Bearbeitung von immissionsschutzrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen an Land befasst.
Der neu eingerichtete 11. Senat sei zuständig in immissionsschutzrechtlichen, raumordnungsrechtlichen und umweltinformationsrechtlichen Verfahren, welche die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen betreffen. Der 9. Senat sei ebenfalls zum überwiegenden Teil für diese Verfahren zuständig. Damit werde auch dem Willen des Bundesgesetzgebers zur Verfahrensbeschleunigung im Wege der Spezialisierung entsprochen. Die Spezialisierung der Richterinnen und Richter der beiden Senate werde seitens des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs durch die Förderung von Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen noch weiter unterstützt.
(th)
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