[19.12.2023] Der Bundesrat hat das Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Der VKU begrüßt das Gesetz, kritisiert aber, dass die Finanzierung der Maßnahmen noch offen ist.
In seiner Sitzung am vergangenen Freitag (15. Dezember 2023) verabschiedete der Bundesrat das Klimaanpassungsgesetz. Damit wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen. Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßt die Entscheidung, betont aber den bestehenden Handlungsbedarf: „Das Rahmengesetz ist wichtig, um das Land besser vor den Folgen des Klimawandels wie Starkregen, Dürren oder Niedrigwasser zu schützen. Offen bleibt aber, wie diese Mammutaufgabe flächendeckend finanziert werden soll.“
Der Bundesrat hatte zur Finanzierung eine Gemeinschaftsaufgabe und ausreichende Mittel im Kernhaushalt gefordert und damit eine wichtige VKU-Forderung erfüllt. Specht weiter: „Die Anpassung der Wasserver- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur an die Folgen des Klimawandels erfordert erhebliche finanzielle Mittel. Die anfallenden Kosten können nicht überall allein von den Kundinnen und Kunden getragen werden. Ohne staatliche Unterstützung wird es nicht gehen.“
Die Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes sei ein wichtiger Schritt im Umgang mit den Folgen des Klimawandels. Aus Sicht des VKU ist es jedoch weiterhin entscheidend, dass klare Finanzierungslösungen gefunden werden, um die Umsetzung des ambitionierten Rahmens sicherzustellen.
(al)
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