23.7.2018 Für alle Q3M-Bestelleingänge ab dem 01.04. 2018 bieten wir Ihnen eine erweiterte Garantie (nicht die Gewährleistung) von acht Jahren auf unsere Hardware. Hochwertigste Qualität mit dem bewährten Merkmal „Made in Germany“ ist für uns nicht nur eine Aussage, sondern auch eine Einstellung, die wir im täglichen Arbeitsalltag leben und praktizieren. Nachfolgend lesen Sie die Garantiebedingungen hierzu für unser Produkt Q3M.
VIII. (Besondere Produktgarantie)
1. Wir übernehmen gegenüber dem Kunden zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung nach Ziff. VII eine besondere Produktgarantie. Diese gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Vorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
2. „Garantieprodukte“ im Sinne der nachfolgenden Regelungen, auf die sich unsere Produktgarantie erstreckt, sind unsere Zähler des Typs „Q3M“, die der Kunde bei uns nach dem 01.04.2018 bestellt hat. Für sonstige Waren gilt die Produktgarantie nicht.
3. Die „Garantiefrist“ beträgt acht Jahre. Sie beginnt immer am 01.01. des Jahres der Auslieferung des jeweiligen Produkts durch uns, und zwar unbeschadet einer späteren Anlieferung/Installation beim Endabnehmer oder eines Erwerbs über einen Dritten. Entscheidend ist hierbei der Tag des Versands des jeweiligen Auftrags.
4. Während der Garantiefrist werden wir Material- und Verarbeitungsfehler an den Garantieprodukten nach eigenem Ermessen auf unsere Kosten durch Reparatur oder Lieferung gleichwertiger Produkte beheben.
5. Wir sind berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderungen vorzunehmen, um das Garantieprodukt dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht aber nicht. Im Rahmen der Garantie übernehmen wir weder die Kosten für die Einsendung der Garantieprodukte noch für deren Ein- und Ausbau. Wir tragen aber die Kosten der Rücksendung.
6. Von uns erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Gang.
7. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn kumulativ
7.a) der Kunde den Fehler für das konkrete Garantieprodukt nachweist,
7.b) der nachgewiesene Fehler nicht nur unerheblich ist,
7.c) das Garantieprodukt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und unseren Vorgaben (insbesondere gemäß Benutzerhandbuch) abweichenden Gebrauch verursacht sind, wie z.B. Gewalteinwirkungen, Überspannungen etc.,
7.d) das Garantieprodukt keine Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch von uns nicht autorisierte Dritte schließen lassen.
Überzeugen auch Sie sich von der Qualität des Q3M und dessen Nachfolger Q3A und sprechen uns an.
Pressekontakt
Carolin Kruse
Leitung Marketing
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carolin.kruse@easymeter.com
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