BDEW-2408.30-rotation

Sonntag, 1. September 2024

MV:
Beteiligungsgesetz verabschiedet


[22.4.2016] Mecklenburg-Vorpommern hat das Gesetz zur Beteiligung an Windparks beschlossen. Im Juni soll es in Kraft treten.

Das mecklenburg-vorpommerische Gesetz zur Beteiligung an Windparks betrifft Anlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen und eine Mindesthöhe von 50 Metern haben. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks (wir berichteten) verabschiedet. Wie das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung mitteilt, wird das Gesetz voraussichtlich im Laufe des Monats Juni in Kraft treten. Dann müssen Windkraftanlagenbetreiber Menschen und Gemeinden im Radius von fünf Kilometern rund um die neuen Windräder eine Beteiligung anbieten. Energieminister Christian Pegel (SPD) sagte: „Wir stehen heute am Ende einer mehrjährigen Vorbereitung und Beratung. Mit diesem Gesetz wird Neuland in Deutschland beschritten – es handelt sich um ein absolutes Novum.“ Ziel des Gesetzes sei es, die Menschen vor Ort und in den Kommunen am wirtschaftlichen Erfolg der Anlagen partizipieren zu lassen. Der Minister betonte, dass es bereits gute freiwillige Beteiligungsmodelle gebe, die Zeit, in der man ausschließlich mit freiwilligen Modellen arbeiten könne, sei jedoch abgelaufen. Der Wirtschaft hätte es immerhin freigestanden, diesen Weg vor einigen Jahren intensiv zu gehen. „Künftig wird im Land keine bundesimmissionsschutzpflichtige Windkraftanlage mehr neu entstehen, ohne dass in der Region von der daraus entstehenden Wertschöpfung etwas bleibt“, versprach Pegel. (me)

http://www.regierung-mv.de

Stichwörter: Windenergie, Politik, Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, Bürgerbeteiligung

Bildquelle: Philipp Hofer  / pixelio

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