[30.4.2020] Das Bundeskabinett hat am 29. April 2020 eine Formulierungshilfe zu Änderungen des EEG und weiterer energierechtlicher Bestimmungen beschlossen – laut dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband WindEnergie ein Schritt in die richtige Richtung.
Mit der Formulierungshilfe zu Änderungen des EEG vom 29. April 2020 sorgt die Bundesregierung nach Einschätzung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) für mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, die durch die aktuelle Corona-Pandemie die Realisierungsfristen bei Windenergie-, großen Solar- und Biomasseanlagen nicht halten können. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) habe in Reaktion auf die Krise bereits die nötige Flexibilität an den Tag gelegt. Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung diese Sofortmaßnahmen gesetzlich flankieren will. „Die Fristverlängerung sollte jedoch auch auf die jüngste Ausschreibungsrunde im März 2020 und die noch kommenden Runden ausgeweitet werden. Die Bieter benötigen gesetzliche Klarheit, die über die Ankündigungen und die Verwaltungspraxis der Bundesnetzagentur hinausgeht“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der Kabinettsbeschluss greife außerdem zu kurz, indem er nur Anlagen im Ausschreibungssystem berücksichtigt. Anlagen in der Festvergütung drohe infolge der Corona-Krise die Degression zum Verhängnis zu werden. Mit jedem Monat, die eine Solaranlage später in Betrieb gehe, erhalte sie nach heutigem Stand 1,4 Prozent weniger Vergütung. Hier müsse der Gesetzgeber unterstützend agieren, zum Beispiel indem er die Vergütungssätze für die Dauer der Pandemie auf dem heutigen Niveau einfriert. Positiv sei, dass die Option, ohne Genehmigung der Anlage an den Ausschreibungen für die Windenergie teilnehmen zu können, endgültig gestrichen wurde. Die bisherige Regelung, die für Bürgerenergiegesellschaften geschaffen worden war, habe sich als missbrauchsanfällig erwiesen, hätte zu ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen geführt und so den Ausbau der Windenergie behindert.
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßt ebenfalls, dass die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 diskutiert und die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die erneuerbaren Energien abfedern möchte. „Das ist ein wichtiges Signal für die Branche", sagte Hermann Albers, Präsident des BWE. Bei den jetzigen Vorhaben allein dürfe es jedoch nicht bleiben. „Die Pläne der Bundesregierung sind ein Schritt in die richtige Richtung. Es braucht allerdings mehr als diesen einen Schritt, um die beschäftigungs-, energie- und klimapolitischen Potenziale der Energiewende auszuschöpfen“, so Albers weiter. Verbesserungsbedarf sieht der BWE bei der geplanten Fristverlängerung für Ausschreibungen vor dem 31. März 2020.
(ur)
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