BDEW-2408.26-rotation

Sonntag, 1. September 2024

EEG-Novelle:
BDEW und VKU mit leichter Kritik


[2.9.2020] Der Entwurf der EEG-Novelle befindet sich in der Ressortabstimmung. Eine erste Einschätzung geben die Branchenverbände VKU und BDEW ab. Kritik gibt es an Zubauzielen sowie an der Photovoltaik-Förderung in Städten.

Momentan befindet sich der Entwurf der EEG-Novelle in der Ressortabstimmung. Zum bekanntgewordenen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums äußerten sich jetzt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Der heute bekanntgewordenen Referentenentwurf bildet eine solide Basis für die anstehende EEG-Novelle. Kern dieser Novelle muss sein, die Ausbaupfade für das 65-Prozent-EE-Ziel zu definieren und zugleich die Maßnahmen auf den Weg zu bringen, damit dieses Ziel auch praktisch erreicht werden kann. Der EEG-Entwurf lässt erkennen, dass auch das BMWi maßgeblich von diesen Zielen geleitet wird“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der Teufel stecke jedoch im Detail. Hier werde es bei vielen Punkten auf eine genaue Analyse ankommen. Der Entwurf lege einen deutlichen Schwerpunkt auf den Windenergie- und Photovoltaikausbau. Aus VKU-Sicht seien dabei insbesondere akzeptanzsteigernde Maßnahmen wichtig. Dazu gehörten eine stärkere wirtschaftliche Beteiligung der Kommunen am Windenergieausbau und die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien als öffentliches Interesse im EEG gesetzlich verankert werde. Aus VKU-Sicht sei es gut, dass mit der EEG-Novelle eine Anschlussregelung für kleine PV-Anlagen gefunden und dass die Rahmenbedingungen für den Mieterstrom verbessert werden sollten.
Deutlichere Kritik kommt vom BDEW. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae erklärt: „Die Novelle muss sich an der Frage messen lassen, ob sie ausreichend ist, um die von der Bundesregierung selbst definierten Erneuerbaren- und Klima-Ziele zu erreichen. Die Energiewirtschaft erwartet von der EEG-Reform einen ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien, der auch dem EU Green Deal gerecht wird. Dabei erwarten wir zudem realistische Szenarien über den zukünftigen Strombedarf. Angesichts des Hochlaufs von Wasserstoff, der angestrebten Dekarbonisierung der Grundstoffindustrie und der Zunahme der Elektromobilität bedeuten die Ausbauziele eine vermehrte Anstrengung bei Wind und Photovoltaik.“
Der vorliegende Entwurf habe Licht und Schatten. Positiv sei aus Sicht des BDEW, dass sich die geforderte Zubaumenge erhöhe, wenn im Jahr zuvor das Ziel nicht erreicht wurde. Bei der Solarenergie wurde laut BDEW leider versäumt, endlich für den notwendigen Push zu sorgen. Das gelte gerade auch für das große Potenzial, das für die Sonnenenergie auf bislang ungenutzten Dachflächen liege. Wichtig sei jetzt, dass das Gesetz zügig diskutiert und beraten und dann möglichst schnell verabschiedet werde, damit es wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten könne. (ur)

https://www.vku.de
https://www.bdew.de

Stichwörter: Politik, BDEW, VKU, EEG



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