[29.9.2020] Ende 2020 läuft die Befristung der Frequenznutzungsrechte im Bereich 450 MHz aus. Vor diesem Hintergrund befürwortet CIVITAS CONNECT die Forderung der BNetzA, den Netzzugang zugunsten kritischer Infrastrukturen an die Energie- und Wasserwirtschaft zu vergeben.
CIVITAS CONNECT unterstützt die geforderte Bereitstellung der 450-MHz-Frequenzen für die Versorgungswirtschaft. Ende 2020 läuft die Befristung der Frequenznutzungsrechte im Bereich 450 MHz (451,00 – 455,74 MHz / 461,00 – 465,74 MHz) aus, sodass die Frequenzbereiche neu zugeteilt werden müssen. Vor diesem Hintergrund befürwortet die neutrale Kooperationsplattform kommunaler Unternehmen die Forderung der Bundesnetzagentur (BNetzA), den Netzzugang zugunsten kritischer Infrastrukturen an die Energie- und Wasserwirtschaft zu vergeben. „Die Nutzung der 450-MHz-Frequenzen als hochverfügbare, flächendeckende und schwarzfallsichere Funknetzinfrastruktur ist ein elementarer Baustein für das Gelingen der Energiewende. Darüber hinaus kann die Funkfrequenz von den Versorgungsunternehmen in ihrer Rolle der digitalen Daseinsvorsorge als eine zentrale Infrastruktur bei der Umsetzung von Smart-City- oder Smart-Region-Anwendungen genutzt werden", erklärt Ralf Leufkes, Geschäftsleiter von CIVITAS CONNECT. Nach Eingang der Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf der BNetzA liegt die Entscheidung der Neuzuteilung der Frequenzen jetzt bei der Bundesregierung und ist noch nicht gefallen, berichtet CIVITAS CONNECT. Neben der Versorgungswirtschaft bemühen sich auch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) um die Nutzung der 450-MHz-Funkfrequenz.
(ur)
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