[19.11.2020] Einen Acht-Punkte-Plan für Mieterstrom legen der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) vor. Im Fokus steht dabei der dezentrale Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden.
Die Klimaziele der Bundesregierung können nur erreicht werden, wenn es gelingt, die Energiewende in die Städte und Dörfer – und dort vor allem auf die Häuser – zu bringen. Eine entscheidende Rolle spielt dabei der dezentrale Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Im Zuge der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fordern der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) deshalb wesentliche Verbesserungen, um die Energiewende gemeinsam mit den Mietern und allen Bürgern vor Ort voranzubringen. Wie die Verbände mitteilen, müssten dazu Mieterstromprojekte flächendeckend ermöglicht werden. Mit anderen Worten: Mieterstrom müsse zu Quartierstrom werden.
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Mieterstrom im Rahmen der EEG-Novelle 2021 erneut in Angriff nimmt“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Allerdings sind im Gesetz substanzielle Verbesserungen notwendig, wenn das riesige Potenzial der Erzeugung von erneuerbarer Energie auf den Dächern vor Ort im Wohnquartier effektiv ausgeschöpft werden soll. Die bislang sehr restriktiven Mieterstromregelungen müssen endlich praxistauglich gemacht werden, um eine wirkliche Ausbaudynamik zu schaffen. Wir brauchen bis zur Neugestaltung der EEG-Systematik insbesondere eine Übergangsregelung, die es Wohnungsunternehmen ermöglicht, Mieterstrom zu erzeugen und zu veräußern, ohne dass dadurch die Gewerbesteuerfreiheit der Wohnungsvermietung gefährdet wird.“
Bundestag muss nachjustieren
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärt: „Der Photovoltaikausbau muss sich bis 2030 mindestens verdoppeln. Wenn wir die Klimaziele 2030 erreichen wollen, brauchen wir mindestens 125 Gigawatt Photovoltaikleistung. Stadtwerke und Wohnungswirtschaft werden verstärkt kooperieren, um allen Mietern die Nutzung von Strom aus Photovoltaikanlagen auf dem bewohnten Gebäude anzubieten. Damit wird die Energiewende stärker als bisher in Städte und Gemeinden getragen. Allerdings müssen dafür die Regelungen zum Mieterstrom im neuen EEG deutlich verbessert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bietet bisher nicht die erforderlichen Investitionsanreize für Wohnungsunternehmen und kommunale Energiewirtschaft. Hier muss der Bundestag nachjustieren, wenn Stadt und Land, aber auch Eigenheimbesitzer und Mieter künftig gleichermaßen an der Energiewende teilhaben sollen.“
Das Mieterstromgesetz vom Juli 2017 hat nicht den erhofften Durchbruch gebracht, teilen VKU und GdW mit. Der Zubau an Mieterstromanlagen bliebe weit hinter den Erwartungen zurück. Die Novelle des EEG müsse deshalb genutzt werden, um zeitlich befristet – bis eine neue Systematik der Umlage- und Entgeltsystematik erarbeitet sei – Lösungen für den Ausbau der Photovoltaik auf Gebäuden und in Quartieren zu schaffen.
Der Acht-Punkte-Plan von VKU und GdW
In ihrem Acht-Punkte-Plan zur Anpassung der EEG-Novelle fordern VKU und GdW, den räumlichen Anwendungsbereich auszuweiten, Mieterstrom und Eigenstrom wirtschaftlich gleichzustellen sowie eine Übergangslösung zu schaffen, die Wohnungsunternehmen Mieterstromlösungen ermöglicht. Auch sollten größere Mieterstromanlagen ermöglicht und der Mieterstromzuschlag ausgeweitet werden. Im fünften Punkt fordern GdW und VKU, dass die Besonderheiten von Mieterstromanlagen berücksichtigt werden. Die beiden Verbände sprechen sich hier gegen Degressionen aus. Ferner müssten urbane Strukturen berücksichtigt werden, Anlagen sollten nicht zusammengefasst werden. Auch seien unnötige Kosten zu vermeiden, eine Einbaupflicht für intelligente Messsysteme sollte erst ab sieben kW gelten. Im achten Punkt fordern VKU und GdW außerdem die Streichung der kWh-Grenze für den Eigenverbrauch.
(co)
Der Acht-Punkte-Plan von GdW und VKU (PDF; 148 KB) (Deep Link)
https://www.vku.dehttps://www.gdw.de
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