[13.4.2022] Der B.KWK empfiehlt, nur die redaktionellen Anpassungen von Verweisen im KWKG im Rahmen des Osterpakets zu beschließen, da er einen Bruch im Fördergeschehen befürchtet.
Im KWKG muss Biomethan in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für die Strom- und Wärmeversorgung in Wohn- und Nichtwohngebäuden als Brennstoff erhalten bleiben. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) empfiehlt dringend, nur die redaktionellen Anpassungen von Verweisen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) im Rahmen dieses EEG/KWKG-Osterpakets zu beschließen. Die Dekarbonisierung des Wärmemarkts im Gebäudebestand und in Wärmenetzen würde sonst behindert. Änderungen im KWKG sollten unbedingt hinsichtlich ihrer Wirkungen im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der BEG-Förderung als Ersatzmaßnahme zur bilanziellen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung betrachtet werden. Der Ausschluss von Biomethan (Abfallbiomethan) in Anlagen mit KWKG-Förderung stellt für Gebäude, Unternehmen und Industrie eine wesentliche Hürde beim Erreichen der Sektorziele zur Emissionsminderung dar. Biomethan bietet für Kraft-Wärme-Kopplung eine der besten Optionen zur Wärmeversorgung auch im Hochtemperaturbereich. Insbesondere das Erreichen der Klimaziele 2030 kann bei diesen Gebäuden nicht nur mit erneuerbarer Energie und Wärmepumpen ohne Vollsanierung der Gebäude erreicht werden.
Die Verwendung von Biomethan auf die rein stromorientierte Anlagenfahrweise im EEG bedeutet eine massive Einschränkung der Technologieneutralität. Emissionen, die bilanziell im Gebäudesektor gemindert werden könnten, werden verhindert. In dem Gesetzespaket wird auf das vorhandene Wachstumspotenzial für Biomethan hingewiesen. Der Fokus der Förderung für den Anschluss aller Abfallbiogasanlagen an das Erdgasnetz muss verfolgt werden, um die Bereitstellung von Biomethan aus Abfall- und Reststoffen zu fördern.
(ur)
https://www.bkwk.de
Stichwörter:
Bioenergie,
KWKG,
Biomethan
Bildquelle: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung