[15.3.2023] Der VKU zeigt sich erleichtert über die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des Strommarkts.
In der Diskussion um die Reform des Strommarkts hat die EU-Kommission ihre Vorschläge vorgelegt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet viele Vorschläge positiv. Vor allem, dass die Kommission am Merit-Order-System und damit an den grundlegenden Marktmechanismen festhält. „Das bisherige Marktmodell hat gute Dienste für die Integration des europäischen Strommarkts geleistet und sollte auch weiterhin als wesentliches Element für eine effektive und effiziente Preisfindung und damit für die Einsatzplanung von Erzeugungskapazitäten angesehen werden“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in Berlin.
Mit der geplanten Reform will die EU den Strommarkt auf europäischer Ebene fit machen für die Energiewende und die aktuellen Herausforderungen. Mit Blick auf die Herausforderungen der Energiewende und der kommenden Jahrzehnte seien weitere Reformen notwendig, so Liebing. Dabei seien drei Punkte von zentraler Bedeutung: Attraktive Investitionsanreize, Planungssicherheit für Investitionsvorhaben und angepasste Erlösmodelle. Der VKU begrüßt, dass die Rahmenbedingungen für PPA (Power Purchase Agreements) durch den Abbau regulatorischer und administrativer Hürden verbessert werden sollen. Ebenso, dass die EU-Kommission in ihren Vorschlägen auf ein Verbot von Stromsperren verzichtet und auch keine Verschärfung der Verpflichtung zum Angebot dynamischer Stromtarife vorsieht.
Der VKU befürwortet, dass die Flexibilität im Kurzfristhandel erhöht werden soll. Die Vorschläge der EU-Kommission sehen zudem eine Absenkung der Mindestangebotsgröße auf 100 Kilowatt (kW) vor und ermöglichen so einen besseren Zugang zu den Kurzfristmärkten. Positiv bewertet der VKU auch, dass die Mitgliedstaaten grüne, flexible Kapazitätsmechanismen einführen können. Zur Abschöpfung so genannter Übergewinne hat der VKU eine klare Meinung: Eine Abschöpfung der Erlöse auch außerhalb von Krisenzeiten ist inakzeptabel, da sie Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien hemmen und damit den Klimaschutzzielen zuwiderlaufen könnte", sagt Liebing. Positiv bewertet der VKU allerdings, dass die Vorschläge der EU-Kommission eine Abschöpfung nur bei geförderten Anlagen vorsehen, nicht aber bei nicht geförderten Anlagen. Kritisch bewertet der VKU hingegen, dass die in den Vorschlägen vorgesehenen Contracts for Difference (CfD) als einzige Direktbeihilfe zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien zugelassen werden sollen.
(ur)
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