[27.3.2023] Eine neue Praxishilfe soll in Hamburg die denkmalverträgliche Planung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie deren Genehmigung unterstützen. Eine der ersten Photovoltaikanlagen auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes wurde mit dem Altonaer Museum bereits realisiert.
In Hamburg hat das Denkmalschutzamt jetzt einen Leitfaden für den Einsatz von erneuerbaren Energien im Denkmalbestand erarbeitet. Wie die Hamburger Behörde für Kultur und Medien mitteilt, soll die Praxishilfe bei der denkmalverträglichen Planung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und deren Genehmigung helfen.
Der Leitfaden differenziere zwischen Regelfällen, die meist auf kurzem Wege genehmigt werden können, und komplexeren Fällen, bei denen zusammen mit dem Denkmalschutzamt denkmalverträgliche Lösungen gesucht werden müssen. Ein leicht zu genehmigender Regelfall liege zum Beispiel vor, wenn die Anlage auf einem Flachdach installiert wird, vom öffentlichen Raum nicht einsehbar ist und für die Installation nicht oder nur unwesentlich in die Denkmalsubstanz eingegriffen wird.
Es sei geplant, die Praxishilfe laufend zu aktualisieren. In den kommenden Monaten solle sie um die Themen Heizsysteme (wie etwa Wärmepumpen) und Dach-/Fassadenbegrünung ergänzt werden.
Bereits seit dem Jahr 2011 betreibe Hamburg Energie Solar eine mit über 6.700 Quadratmetern Modulfläche große PV-Anlage auf dem denkmalgeschützten Kaischuppen 50-52 im Hamburger Hafen. Als eine der ersten komplexeren PV-Anlagen auf einem Denkmal sei jetzt zusammen mit dem Unternehmen Sprinkenhof und Hamburg Energie Solar eine Photovoltaikanlage im Altonaer Museum fertiggestellt worden. Auf einem der Dächer des Museums seien auf 215 Quadratmetern Kollektorfläche 118 Module mit einer Leistung von 43,66 Kilowatt peak angebracht. Sie könnten jährlich etwa 40.000 Kilowattstunden Sonnenstrom erzeugen. Damit ließen sich etwa 18.500 Kilogramm CO2-Emissionen einsparen. Die finalen Inbetriebnahmearbeiten erfolgten in den kommenden Wochen.
(th)
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