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Sonntag, 6. Oktober 2024

VKU:
Licht und Schatten bei den Fristen


[2.6.2023] Lob und Kritik am Entwurf des Wärmegesetzes kommen vom Verband kommunaler Unternehmen. Insbesondere die Forderung nach einem Fernwärmeanteil von 50 Prozent bis 2035 sei unrealistisch.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich den Vorentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. In einer Stellungnahme betont VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing die Vorteile einer kommunalen Wärmeplanung. Sie eröffne den Kommunen mehr Möglichkeiten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und erlaube lokale Lösungen, die für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort am besten geeignet und am kostengünstigsten seien. Die Bürger könnten anhand der Pläne erkennen, welche Heizmöglichkeiten wie Wärmepumpen, Fernwärme oder grüne Gase für sie infrage kämen, so Liebing.
Die Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne bis Ende 2026 für Großstädte und bis Ende 2028 für kleinere Städte werden vom VKU als realistisch angesehen. Bereits heute gebe es Regelungen auf Länderebene und Pläne für effiziente Wärmenetze. Der Verband betont, dass Technologieoffenheit für die Wärmepläne wichtig ist und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz miteinander verzahnt werden sollten.
Der VKU kritisiert jedoch die unrealistischen Zeitvorgaben im GEG und hält die Forderung nach einem Fernwärmeanteil von 50 Prozent bis 2035 für unrealistisch. Für die kommunalen Wärmepläne sollten aus Sicht des Verbands nur die notwendigen Daten erhoben werden, ein detailliertes Kataster sei nicht notwendig. Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung sollte für alle Kommunen, unabhängig von ihrer Größe, einfach und unkompliziert sein. Der VKU fordert daher, den Gesetzentwurf zu vereinfachen und die Komplexität zu reduzieren. (al)

https://www.vku.de

Stichwörter: Politik, VKU



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