[21.6.2023] Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann hat sich jetzt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien geäußert. Er begrüßt zwar den Gesetzentwurf, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf.
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien beraten. Der Gesetzentwurf sieht vor, Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Änderung verfahrensrechtlicher Vorschriften zu beschleunigen und zu vereinfachen sowie das Klima als explizites Schutzgut im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu verankern.
Wie das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt mitteilt, unterstützt Sachsen-Anhalts Energieminister Professor Armin Willingmann (SPD) die Gesetzesinitiative nachdrücklich. In seiner Rede vor der Länderkammer betonte er, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz eine zentrale Rolle im Planungs- und Genehmigungsrecht spiele. Er forderte klare und unmissverständliche Vorgaben, da sonst alle anderen Maßnahmen verpuffen könnten.
Willingmann, der auch Vorsitzender der Energieministerkonferenz (EnMK) der Länder ist, sieht aber noch Verbesserungsbedarf. Er betonte, dass die Verfahren nicht nur schnell, sondern auch rechtssicher sein müssten. Unsicherheiten in den Planungs- und Genehmigungsverfahren, die erst durch Auslegungshinweise oder Gerichtsurteile geklärt werden, könne man sich nicht leisten. Die Änderungen müssten klar und praxistauglich sein, insbesondere angesichts des Personalmangels in den Genehmigungsbehörden und des unterschiedlichen Standes der Digitalisierung.
Ein offener Punkt betrifft nach Angaben des Ressorts den Klimaschutz, der in die allgemeinen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufgenommen werden soll. Die Länder begrüßten diese Aufnahme, allerdings sei unklar, welche konkreten Anforderungen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren an den neuen Schutzstandard gestellt werden sollen. Auch eine Regelung zur Durchführung von Genehmigungsverfahren bei Repowering-Vorhaben soll geändert werden, obwohl sie erst im August 2021 in Kraft tritt – und damit bereits zum dritten Mal innerhalb von nur zwei Jahren. Die Länder wünschten sich hier mehr Kontinuität in den komplexen Verfahren und warnten vor einer höheren Fehlerquote bei behördlichen Genehmigungsentscheidungen.
Willingmann betonte, dass für ein reibungsloses Funktionieren noch Anpassungen vorgenommen werden müssten. Er forderte die Bundesregierung auf, die Hinweise und Vorschläge der Länder aufzugreifen, um das gemeinsame Ziel eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien zu erreichen. Der Weg müsse weiter geebnet werden.
(th)
https://mwu.sachsen-anhalt.de
Stichwörter:
Politik,
BImSchG,
Sachsen-Anhalt