Sonntag, 3. Dezember 2023

VKU:
Bessere Regulatorik für H2


[28.6.2023] Eine neue Studie des VKU zeigt, wie dringend sich der Regulierungsrahmen ändern muss, damit der Ausstieg aus Gas sowie der Einstieg in Wasserstoff und Biogas gelingen kann.

Im Zuge der Wärmewende wird über die Rolle von Wasserstoff und die Zukunft der Gasverteilnetze heftig gestritten. Spätestens 2045 wird kein fossiles Gas mehr durch die 330.000 Kilometer langen Gasverteilnetze fließen, die zurzeit noch jede zweite Wohnung in Deutschland zur Wärmeversorgung beliefern. Technisch ließen sie sich aber durchaus umrüsten für grüne Gase, zum Beispiel Wasserstoff oder Biomethan, beispielsweise aus der Abfall- oder Abwasserentsorgung. Und auch als Speicher kann man sie nutzen. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), erklärt: „Grundsätzlich geht es um zwei Optionen: Umnutzung oder Außerbetriebnahme. Wir sind für einen geordneten Ausstieg aus fossilem Erdgas und einen Einstieg in klimaneutrale Gase wie Wasserstoff – und zwar dort, wo es sinnvoll ist. Das heißt weder, dass wir alle Gasnetze umnutzen müssen, noch dass wir alle Gasnetze außer Betrieb nehmen oder gar aus dem Boden reißen. Die Transformation hängt von den örtlichen Bedingungen ab. Was uns dafür fehlt, ist jedoch die passende Regulierung. Ob Stilllegung oder Umnutzung – für beide Optionen brauchen wir Antworten und Lösungen für zahlreiche Herausforderungen, da die bisherige Regulierung auf den dauerhaften Betrieb der Gasnetze ausgerichtet ist. Bei der Wärmewende müssen wir Infrastrukturen immer und zwingend mitdenken.“
Eine vom VKU in Auftrag gegebene Studie der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH-Gruppe) unter der Leitung von Ines Zenke zeigt vier Zukunftsszenarien für die Nutzung der Gasnetze auf und adressiert den Handlungsbedarf. Ziel der Studie mit dem Titel „Regulatorische Anpassungsbedarfe zur Transformation der Gasversorgung im Kontext der Wärmewende" ist, aufzuzeigen, bei welchen Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene konkret Anpassungsbedarf besteht: je nach künftigem Nutzungsszenario zum Beispiel bei den Regelungen zu Netzentgelten, der Anschluss- und Versorgungspflicht, Abschreibungen, Nutzungsdauer, bei der Eigenkapital-Verzinsung, bei der Finanzierung, bei Konzessionsverträgen und Entflechtungsregeln (so genanntes Unbundling).
Zenke dazu: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das heutige Erdgasnetz künftig komplett stillgelegt, komplett umgewidmet oder komplett weitergeführt werden wird. Es gibt aber auch kein Modell, das auf alle Orte anwendbar ist. Am wahrscheinlichsten ist eine Mischung, entscheidend muss dabei die jeweilige Situation vor Ort sein.“ (ur)

Die komplette Studie zum Download findet sich hier (PDF) (Deep Link)
https://www.vku.de

Stichwörter: Wasserstoff, Gasnetz



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